Die Politik steht nach einem Urteil des VfGH jetzt unter Zugzwang. Ohne ein neues Familienrecht würden selbst Eltern, die sich nie ums Kind kümmern, das Sorgerecht erhalten
Kein Sponsorgeld, Schadenersatzpflicht: Die Liste der möglichen Ansprüche gegen einen Dopingsünder ist eine lange. Selbst unlauterer Wettbewerb könnte dem Sportler vorgeworfen werden
Anleger, die sich nicht mit der Republik Österreich verglichen haben, sollen Schäden ersetzt bekommen, die von niemandem sonst abgedeckt werden. Finanzdienstleister Amis war im Jahr 2005 in Konkurs geschlittert
Die bisherige Abgabestelle wird auch dann geändert, wenn die Partei an ihr während eines zumindest unverhältnismäßig längeren Zeitraums nicht mehr anzutreffen ist; dabei ist auch die Vorhersehbarkeit der Zustellung während dieses Zeitraums zu berücksichtigen
Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, dass die Beschneidung von Knaben straffrei bleibt. Man könnte sich aber auf Gewohnheitsrecht berufen
Selbst wenn der Bund eine Wettgebühr einhebt, dürfen Länder eine weitere Abgabe einfordern
Dass keine Verständigung gem § 23 Abs 3 ZustG über die vorgenommene Hinterlegung erfolgte, hat nicht die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge
§ 468 Abs 2 ZPO räumt dem Berufungsgegner zwingend das rechtliche Gehör in Form einer Berufungsbeantwortung ein
Die Politik steht nach einem Urteil des VfGH jetzt unter Zugzwang. Ohne ein neues Familienrecht würden selbst Eltern, die sich nie ums Kind kümmern, das Sorgerecht erhalten
Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, dass die Beschneidung von Knaben straffrei bleibt. Man könnte sich aber auf Gewohnheitsrecht berufen
Kein Sponsorgeld, Schadenersatzpflicht: Die Liste der möglichen Ansprüche gegen einen Dopingsünder ist eine lange. Selbst unlauterer Wettbewerb könnte dem Sportler vorgeworfen werden
Selbst wenn der Bund eine Wettgebühr einhebt, dürfen Länder eine weitere Abgabe einfordern
Anleger, die sich nicht mit der Republik Österreich verglichen haben, sollen Schäden ersetzt bekommen, die von niemandem sonst abgedeckt werden. Finanzdienstleister Amis war im Jahr 2005 in Konkurs geschlittert
Dass keine Verständigung gem § 23 Abs 3 ZustG über die vorgenommene Hinterlegung erfolgte, hat nicht die Unwirksamkeit der Zustellung zur Folge
Die bisherige Abgabestelle wird auch dann geändert, wenn die Partei an ihr während eines zumindest unverhältnismäßig längeren Zeitraums nicht mehr anzutreffen ist; dabei ist auch die Vorhersehbarkeit der Zustellung während dieses Zeitraums zu berücksichtigen
§ 468 Abs 2 ZPO räumt dem Berufungsgegner zwingend das rechtliche Gehör in Form einer Berufungsbeantwortung ein

