Grundsätzlich endet das Recht, mit einem Gutschein aus dem Warensortiment des Ausstellers Waren zu beziehen, innerhalb von 30 Jahren; Verfallsklauseln sind dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren; je kürzer die Verfallsfrist sein ...
Die Rechtmäßigkeit des Erlags ist im Erlagsverfahren nicht zu klären, sondern in einem eigens darüber geführten Rechtsstreit; der Zeitpunkt der Rechtskraft der gerichtlichen Hinterlegung ist daher für den Eintritt der Tilgungswirkung ohne Bedeutung
Sind bestimmte spezifische Kenntnisse für die Schadensbehebung gerade unabdingbar, die einer Vornahme von einem beliebigen branchenkundigen Dritten entgegenstehen, erscheint es angemessen, bei der Bemessung der Schadenshöhe einerseits von dem für derartige Arbeiten an sich marktüblichen ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Sowohl die Vereinbarung einer „Verfallsfrist“ als auch einer „Verjährungsfrist“ unterliegen der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB
Die Durchsetzung unabdingbarer gesetzlicher Ansprüche kann nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen einen Rechtsmissbrauch darstellen, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen Teils ein ganz krasses Missverhältnis besteht
Die Judikatur betreffend die einen Rechtsanwalt treffende Pflicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich ihm in Ausübung seines Berufs anvertrauter oder bekannt gewordener Geheimnisse kann auch für die Beurteilung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht herangezogen werden; ein Arzt darf - ähnlich ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Grundsätzlich endet das Recht, mit einem Gutschein aus dem Warensortiment des Ausstellers Waren zu beziehen, innerhalb von 30 Jahren; Verfallsklauseln sind dann sittenwidrig, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschweren; je kürzer die Verfallsfrist sein ...
Sowohl die Vereinbarung einer „Verfallsfrist“ als auch einer „Verjährungsfrist“ unterliegen der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB
Die Rechtmäßigkeit des Erlags ist im Erlagsverfahren nicht zu klären, sondern in einem eigens darüber geführten Rechtsstreit; der Zeitpunkt der Rechtskraft der gerichtlichen Hinterlegung ist daher für den Eintritt der Tilgungswirkung ohne Bedeutung
Die Durchsetzung unabdingbarer gesetzlicher Ansprüche kann nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen einen Rechtsmissbrauch darstellen, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen Teils ein ganz krasses Missverhältnis besteht
Sind bestimmte spezifische Kenntnisse für die Schadensbehebung gerade unabdingbar, die einer Vornahme von einem beliebigen branchenkundigen Dritten entgegenstehen, erscheint es angemessen, bei der Bemessung der Schadenshöhe einerseits von dem für derartige Arbeiten an sich marktüblichen ...
Die Judikatur betreffend die einen Rechtsanwalt treffende Pflicht zur Verschwiegenheit hinsichtlich ihm in Ausübung seines Berufs anvertrauter oder bekannt gewordener Geheimnisse kann auch für die Beurteilung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht herangezogen werden; ein Arzt darf - ähnlich ...
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