Es ist nicht unlauter, wenn sich der Subunternehmer mit dem wahrheitsgemäßen Hinweis auf die zwischen ihm und dem Auftraggeber bevorstehende Vertragsbeendigung an die Kunden des Auftraggebers wendet und diese - ohne sie zum Vertragsbruch zu verleiten - für die Zeit nach Vertragsbeendigung für ...
Die Antragslegitimation des Noterben ist im Verlassenschaftsverfahren auf die Rechte nach §§ 784, 804 und 812 ABGB beschränkt
Die in § 163 Abs 2 Satz 2 ABGB genannten Gründe „auf Seiten des Mannes“ müssen nicht verschuldensabhängig sein; es ist der Sphäre des Mannes zuzurechnen, wenn trotz wiederholter Bemühungen eine Gewebeprobe nicht erlangt werden kann
Der Beginn der Gewährleistungsfrist muss leicht und vorhersehbar festgestellt werden können, weshalb dieser Zeitpunkt nicht dadurch hinausgeschoben werden darf, dass bei Übergabe die Entdeckung des Mangels noch nicht möglich war
Aus einem Vertrag über eine ärztliche Behandlung erwachsende Hauptpflichten oder Nebenpflichten erfüllen per se - selbst bei wiederholten Kontakten zwischen Arzt und Patienten - die Kriterien der von § 92 Abs 2 StGB gemeinten (umfassenden) Fürsorgepflicht nicht
§ 234 ABGB ist nicht auf die Eltern ehelicher Kinder anzuwenden
Die Entscheidung über das Vorliegen des Räumungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs hat auf den Zeitpunkt der Auflösungserklärung abzustellen
Ob eine Eigenschaft als zugesichert anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung des Vertragspartners erschließen durfte
Es ist nicht unlauter, wenn sich der Subunternehmer mit dem wahrheitsgemäßen Hinweis auf die zwischen ihm und dem Auftraggeber bevorstehende Vertragsbeendigung an die Kunden des Auftraggebers wendet und diese - ohne sie zum Vertragsbruch zu verleiten - für die Zeit nach Vertragsbeendigung für ...
Aus einem Vertrag über eine ärztliche Behandlung erwachsende Hauptpflichten oder Nebenpflichten erfüllen per se - selbst bei wiederholten Kontakten zwischen Arzt und Patienten - die Kriterien der von § 92 Abs 2 StGB gemeinten (umfassenden) Fürsorgepflicht nicht
Die Antragslegitimation des Noterben ist im Verlassenschaftsverfahren auf die Rechte nach §§ 784, 804 und 812 ABGB beschränkt
§ 234 ABGB ist nicht auf die Eltern ehelicher Kinder anzuwenden
Die in § 163 Abs 2 Satz 2 ABGB genannten Gründe „auf Seiten des Mannes“ müssen nicht verschuldensabhängig sein; es ist der Sphäre des Mannes zuzurechnen, wenn trotz wiederholter Bemühungen eine Gewebeprobe nicht erlangt werden kann
Die Entscheidung über das Vorliegen des Räumungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs hat auf den Zeitpunkt der Auflösungserklärung abzustellen
Der Beginn der Gewährleistungsfrist muss leicht und vorhersehbar festgestellt werden können, weshalb dieser Zeitpunkt nicht dadurch hinausgeschoben werden darf, dass bei Übergabe die Entdeckung des Mangels noch nicht möglich war
Ob eine Eigenschaft als zugesichert anzusehen ist, hängt nicht davon ab, was der Erklärende wollte, sondern was der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben aus der Erklärung des Vertragspartners erschließen durfte

