War der Urlaub anteilsmäßig - im Beispielsfall etwa vom 2. Mai bis 5. Mai 2001 - in natura zu verbrauchen, so konnte in Ansehung dieses Zeitraumes gerade keine nach § 67 Abs 8 lit d EStG zu versteuernde Ersatzleistung (Geldleistung) für nicht verbrauchten Urlaub vorliegen
Zum Wesen des Notstandes gehört es, dass die Gefahr zumutbarerweise nicht in anderer Art als durch Begehung der objektiv strafbaren Handlung zu beheben ist
Bei einem Widerspruch von Gutachten eines privaten und eines amtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern nur der innere Wahrheitsgehalt des Gutachtens den Ausschlag geben
Entgegen der Meinung der EU dürften sich Österreicher keine Unterstützung bei grenzüberschreitenden Datenschutzproblemen erwarten
Die irrtümliche Annahme eines Notstandes (Putativnotstand) kann den Täter nur entschuldigen, wenn der Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Notstandes nicht auf Fahrlässigkeit beruhte, ihm also nicht vorwerfbar ist
Eine Berufung iSd § 63 Abs 5 AVG ist dann eingebracht, wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und ...
Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig
Heinisch-Hosek verschärft das Disziplinarrecht: Beamten droht ab 2013 nach einer strafrechtlicher Verurteilung bei Sexualdelikten oder Folter ein automatischer Amtsverlust
War der Urlaub anteilsmäßig - im Beispielsfall etwa vom 2. Mai bis 5. Mai 2001 - in natura zu verbrauchen, so konnte in Ansehung dieses Zeitraumes gerade keine nach § 67 Abs 8 lit d EStG zu versteuernde Ersatzleistung (Geldleistung) für nicht verbrauchten Urlaub vorliegen
Die irrtümliche Annahme eines Notstandes (Putativnotstand) kann den Täter nur entschuldigen, wenn der Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Notstandes nicht auf Fahrlässigkeit beruhte, ihm also nicht vorwerfbar ist
Zum Wesen des Notstandes gehört es, dass die Gefahr zumutbarerweise nicht in anderer Art als durch Begehung der objektiv strafbaren Handlung zu beheben ist
Eine Berufung iSd § 63 Abs 5 AVG ist dann eingebracht, wenn sie bei der Behörde tatsächlich eingelangt ist, was bei einer E-Mail-Sendung dann der Fall ist, wenn sie von einem Server, den die Behörde für die Empfangnahme von an sie gerichteten E-Mail-Sendungen gewählt hat, empfangen wurde und ...
Bei einem Widerspruch von Gutachten eines privaten und eines amtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern nur der innere Wahrheitsgehalt des Gutachtens den Ausschlag geben
Das HG Wien beurteilt das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man diese per SMS abbstellen muss, wenn man das Zusatzangebot nicht haben will, als aggressive Werbung und somit unzulässig
Entgegen der Meinung der EU dürften sich Österreicher keine Unterstützung bei grenzüberschreitenden Datenschutzproblemen erwarten
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