Da eine übermäßige finanzielle Belastung des Dienstnehmers zu einer Existenzgefährdung führen kann, hat nach Abwägung der Mäßigungskriterien bei besonders hohen Schadensbeträgen eine Art Kontrollrechnung stattzufinden, die dem Dienstnehmer die Sicherung der Existenzgrundlage ermöglichen ...
Ein Verbot von Prozessbehauptungen und Aussagen wird für zulässig erachtet, soweit es sich um vorsätzlich falsche Anschuldigungen handelt; Gleiches muss auch für die Frage gelten, ob bestimmte Exekutionsmaßnahmen als unlauter nach § 1 UWG beurteilt und im selbständigen Verfahren (einstweilen) ...
In der Begehungsform der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer geschützten Person verlangt § 212 Abs 1 StGB nicht die Absicht, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen
Nach der Entscheidung des verstärkten Senats 1 Ob 160/09z ist eine Berücksichtigung der Familienbeihilfe von Amts wegen geboten, wenn das Gericht sie bei einer früheren Entscheidung berücksichtigt habe und der Antragsteller daher keinen Grund habe anzunehmen, dass das Gericht die in der letzten ...
Sind an der Schädigung des Dienstgebers neben einem Dritten auch (fahrlässig handelnde) haftungsbegünstigte Dienstnehmer beteiligt, so ist die Ersatzpflicht des Privilegierten mit seiner Haftung bei alleiniger Schadensverursachung begrenzt; im Umfang seines gemäßigten Dienstnehmeranteils haftet ...
Das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von Zugaben gegenüber Verbrauchern ist aufgrund richtlinienkonformer Auslegung von § 9a Abs 1 Z 1 UWG nur dann unzulässig, wenn es im Einzelfall irreführend, aggressiv oder sonst unlauter ist; die Koppelung des Warenbezugs mit einem Gewinnspiel verstößt ...
Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist grundsätzlich nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes ...
Die Judikatur, wonach ein Miteigentümer Eigentumsfreiheitsansprüche nach § 523 ABGB nur dann allein geltend machen kann, wenn er sich damit nicht in Widerspruch zu anderen Miteigentümern setzt, gilt nicht für das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern
Da eine übermäßige finanzielle Belastung des Dienstnehmers zu einer Existenzgefährdung führen kann, hat nach Abwägung der Mäßigungskriterien bei besonders hohen Schadensbeträgen eine Art Kontrollrechnung stattzufinden, die dem Dienstnehmer die Sicherung der Existenzgrundlage ermöglichen ...
Sind an der Schädigung des Dienstgebers neben einem Dritten auch (fahrlässig handelnde) haftungsbegünstigte Dienstnehmer beteiligt, so ist die Ersatzpflicht des Privilegierten mit seiner Haftung bei alleiniger Schadensverursachung begrenzt; im Umfang seines gemäßigten Dienstnehmeranteils haftet ...
Ein Verbot von Prozessbehauptungen und Aussagen wird für zulässig erachtet, soweit es sich um vorsätzlich falsche Anschuldigungen handelt; Gleiches muss auch für die Frage gelten, ob bestimmte Exekutionsmaßnahmen als unlauter nach § 1 UWG beurteilt und im selbständigen Verfahren (einstweilen) ...
Das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von Zugaben gegenüber Verbrauchern ist aufgrund richtlinienkonformer Auslegung von § 9a Abs 1 Z 1 UWG nur dann unzulässig, wenn es im Einzelfall irreführend, aggressiv oder sonst unlauter ist; die Koppelung des Warenbezugs mit einem Gewinnspiel verstößt ...
In der Begehungsform der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer geschützten Person verlangt § 212 Abs 1 StGB nicht die Absicht, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen
Die Kenntnis von Umständen, die für die Unehelichkeit eines Kindes sprechen, ist grundsätzlich nicht schon anzunehmen, wenn dem Ehemann nur einzelne Verdachtsumstände zur Kenntnis gekommen sind; die Umstände müssen von so großer Beweiskraft sein, dass der Ehemann die Unehelichkeit des Kindes ...
Nach der Entscheidung des verstärkten Senats 1 Ob 160/09z ist eine Berücksichtigung der Familienbeihilfe von Amts wegen geboten, wenn das Gericht sie bei einer früheren Entscheidung berücksichtigt habe und der Antragsteller daher keinen Grund habe anzunehmen, dass das Gericht die in der letzten ...
Die Judikatur, wonach ein Miteigentümer Eigentumsfreiheitsansprüche nach § 523 ABGB nur dann allein geltend machen kann, wenn er sich damit nicht in Widerspruch zu anderen Miteigentümern setzt, gilt nicht für das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentümern

