Ein gesichtswahrendes Ende der Affäre um WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist nur mit Verhandlungen möglich. Wie sind nun mögliche Handlungsansätze Ecuadors und Großbritanniens völkerrechtlich zu beurteilen?
Die Entscheidung vom Oberlandesgericht Linz, einen Sexualstraftäter nach Hause mit Fußfessel zu entlassen, prüft nun der VwGH nach dem heftigen Medienecho neu
Es bedarf im Verfahren nach §§ 72 ff AußStrG keiner neuerlichen Bewertung des Streitgegenstands durch das Rechtsmittelgericht, weil der Entscheidungsgegenstand im früheren Verfahren und im Wiederaufnahmeverfahren identisch ist
Ganz allgemein wird der Anscheinsbeweis in Fällen als sachgerecht empfunden, in denen konkrete Beweise vom Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können
Am Montag werden die ersten "Alpbacher Rechtsgespräche" eröffnet. Zum Auftakt warnt Rechtspolitiker Pichler vor einem inakzeptablen Absturz der Rechtsakzeptanz
Bis zur Klärung der Zugehörigkeit des strittigen Vermögens ist die Regelungen des § 133 AußStrG zum Schutz der Minderjährigen bereits anzuwenden; der mit dem neuen AußStrG, BGBl 2003/111, eingeführte Begriff der einstweiligen Vorkehrungen ist bewusst weiter gefasst als die ...
Eine vereinzelte zynische Passage einer Urteilsbegründung kann noch nicht zwingend den Vorwurf der Befangenheit rechtfertigen
Für die Beurteilung ist zunächst maßgebend, ob der Arbeitnehmer weiterhin in der Lage ist, die bisherigen wesentlichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten und seinen Sorgepflichten nachzukommen; Luxusaufwendungen sind hingegen nicht zu berücksichtigen; auch Erträgnisse aus dem Vermögen des ...
Ein gesichtswahrendes Ende der Affäre um WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist nur mit Verhandlungen möglich. Wie sind nun mögliche Handlungsansätze Ecuadors und Großbritanniens völkerrechtlich zu beurteilen?
Am Montag werden die ersten "Alpbacher Rechtsgespräche" eröffnet. Zum Auftakt warnt Rechtspolitiker Pichler vor einem inakzeptablen Absturz der Rechtsakzeptanz
Die Entscheidung vom Oberlandesgericht Linz, einen Sexualstraftäter nach Hause mit Fußfessel zu entlassen, prüft nun der VwGH nach dem heftigen Medienecho neu
Bis zur Klärung der Zugehörigkeit des strittigen Vermögens ist die Regelungen des § 133 AußStrG zum Schutz der Minderjährigen bereits anzuwenden; der mit dem neuen AußStrG, BGBl 2003/111, eingeführte Begriff der einstweiligen Vorkehrungen ist bewusst weiter gefasst als die ...
Es bedarf im Verfahren nach §§ 72 ff AußStrG keiner neuerlichen Bewertung des Streitgegenstands durch das Rechtsmittelgericht, weil der Entscheidungsgegenstand im früheren Verfahren und im Wiederaufnahmeverfahren identisch ist
Eine vereinzelte zynische Passage einer Urteilsbegründung kann noch nicht zwingend den Vorwurf der Befangenheit rechtfertigen
Ganz allgemein wird der Anscheinsbeweis in Fällen als sachgerecht empfunden, in denen konkrete Beweise vom Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können
Für die Beurteilung ist zunächst maßgebend, ob der Arbeitnehmer weiterhin in der Lage ist, die bisherigen wesentlichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten und seinen Sorgepflichten nachzukommen; Luxusaufwendungen sind hingegen nicht zu berücksichtigen; auch Erträgnisse aus dem Vermögen des ...

