Bei der Erlassung einer Verordnung nach § 43 Abs 2 StVO ist einerseits auf den angestrebten Zweck und andererseits auf die Bedeutung der Verkehrsbeziehungen und der Verkehrserfordernisse Bedacht zu nehmen
Die Rechtsstellung eines Bf als nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation begründet nach innerstaatlichem Recht keine Parteistellung in jeglichem Verwaltungsverfahren
Belehrungen und Arbeitsanweisungen oder stichprobenartige Kontrollen reichen allein nicht aus, die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems glaubhaft zu machen
§ 13 Abs 3 AVG verpflichtet - auch iVm § 13a AVG –die Behörde nicht dazu, der Partei Anleitungen dahingehend zu geben, mit welchen rechtlichen Mitteln und welchen Anträgen sie ein von ihr allenfalls angestrebtes Ziel erreichen könnte
Der Umstand, dass die Bf an ihre Dienstgeberin Ansuchen auf "Urlaub ohne Bezüge" gestellt hat bzw dass ihr Karenzurlaube bewilligt worden sind, lässt sich nicht dahin deuten, sie habe die Frage, ob sie in Beschäftigung stehe, durch Verneinung (bedingt) vorsätzlich falsch beantwortet bzw sie habe ...
Dem Umstand, dass eine Vollmacht dem Finanzamt als Abgabenbehörde gegenüber bekannt gegeben worden ist, kommt für das Finanzstrafverfahren keine Bedeutung zu
Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung ...
Bedient sich eine Behörde im Bescheidspruch ihrer Berufungsentscheidung des Ausdruckes "zurückgewiesen" statt des Ausdruckes "abgewiesen", so liegt in der Verwendung dieser Formulierung kein Eingriff in die Rechte der Partei vor, wenn die Behörde in der Begründung des Bescheides auf jene Fragen, ...
Bei der Erlassung einer Verordnung nach § 43 Abs 2 StVO ist einerseits auf den angestrebten Zweck und andererseits auf die Bedeutung der Verkehrsbeziehungen und der Verkehrserfordernisse Bedacht zu nehmen
Der Umstand, dass die Bf an ihre Dienstgeberin Ansuchen auf "Urlaub ohne Bezüge" gestellt hat bzw dass ihr Karenzurlaube bewilligt worden sind, lässt sich nicht dahin deuten, sie habe die Frage, ob sie in Beschäftigung stehe, durch Verneinung (bedingt) vorsätzlich falsch beantwortet bzw sie habe ...
Die Rechtsstellung eines Bf als nach § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation begründet nach innerstaatlichem Recht keine Parteistellung in jeglichem Verwaltungsverfahren
Dem Umstand, dass eine Vollmacht dem Finanzamt als Abgabenbehörde gegenüber bekannt gegeben worden ist, kommt für das Finanzstrafverfahren keine Bedeutung zu
Belehrungen und Arbeitsanweisungen oder stichprobenartige Kontrollen reichen allein nicht aus, die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems glaubhaft zu machen
Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den VwGH nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ebenso ein wesentlicher Verfahrensfehler iSd § 42 Abs 2 Z 3 VwGG vor wie beim Fehlen der bei der Beweiswürdigung ...
§ 13 Abs 3 AVG verpflichtet - auch iVm § 13a AVG –die Behörde nicht dazu, der Partei Anleitungen dahingehend zu geben, mit welchen rechtlichen Mitteln und welchen Anträgen sie ein von ihr allenfalls angestrebtes Ziel erreichen könnte
Bedient sich eine Behörde im Bescheidspruch ihrer Berufungsentscheidung des Ausdruckes "zurückgewiesen" statt des Ausdruckes "abgewiesen", so liegt in der Verwendung dieser Formulierung kein Eingriff in die Rechte der Partei vor, wenn die Behörde in der Begründung des Bescheides auf jene Fragen, ...

