Ein außerhalb der dreimonatigen Frist des § 195 Abs 2 erster Satz StPO eingebrachter Antrag auf Fortführung ist unabhängig von einer Einstellungsverständigung jedenfalls verspätet
Erwerbstitel einer Dienstbarkeit ist - neben den in § 480 ABGB genannten Fällen - grundsätzlich ein Vertrag, der nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent (§ 863 ABGB) geschlossen werden kann; das Gleiche gilt schon aufgrund eines Größenschlusses für die Erweiterung des Umfangs einer ...
Das Recht auf persönlichen Verkehr mit den Enkeln ist vom Bestand oder der faktischen Ausübung eines elterlichen Besuchsrechts unabhängig
Der Rechnungslegungsanspruch ist nach § 838a ABGB im Außerstreitverfahren geltend zu machen; der Rechnungslegungsanspruch ist - nach allgemeinen Grundsätzen - nur im Fall des Rechtsmissbrauchs zu verneinen
Ist die beanstandete Bildnisveröffentlichung geeignet, den Erfolg von Amtshandlungen zu beeinträchtigen, die der Kläger im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs als Polizist durchzuführen hat, sind berechtigte Interessen des Klägers durch eine ohne seine Zustimmung erfolgte identifizierende ...
Eine Schenkung, mit der einer sittlichen Pflicht entsprochen wurde, ist nur dann anzunehmen, wenn hiezu eine besondere aus den konkreten Umständen des Falls erwachsene, in den Geboten der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung des Schenkers (Erblassers) bestand; dies lässt sich nur von Fall zu Fall ...
Es kommt auf die (gänzliche oder teilweise) Wohnkostenersparnis durch Zurverfügungstellen der Wohnung an
Ob die subjektiven Voraussetzungen einer gemischten Schenkung im Einzelfall vorliegen, fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellungen und ist der Überprüfung durch den OGH entzogen; insbesondere ist die Frage der Schenkungsabsicht eine Tatsachenfeststellung
Ein außerhalb der dreimonatigen Frist des § 195 Abs 2 erster Satz StPO eingebrachter Antrag auf Fortführung ist unabhängig von einer Einstellungsverständigung jedenfalls verspätet
Ist die beanstandete Bildnisveröffentlichung geeignet, den Erfolg von Amtshandlungen zu beeinträchtigen, die der Kläger im Rahmen seines Tätigkeitsbereichs als Polizist durchzuführen hat, sind berechtigte Interessen des Klägers durch eine ohne seine Zustimmung erfolgte identifizierende ...
Erwerbstitel einer Dienstbarkeit ist - neben den in § 480 ABGB genannten Fällen - grundsätzlich ein Vertrag, der nicht nur ausdrücklich, sondern auch konkludent (§ 863 ABGB) geschlossen werden kann; das Gleiche gilt schon aufgrund eines Größenschlusses für die Erweiterung des Umfangs einer ...
Eine Schenkung, mit der einer sittlichen Pflicht entsprochen wurde, ist nur dann anzunehmen, wenn hiezu eine besondere aus den konkreten Umständen des Falls erwachsene, in den Geboten der Sittlichkeit wurzelnde Verpflichtung des Schenkers (Erblassers) bestand; dies lässt sich nur von Fall zu Fall ...
Das Recht auf persönlichen Verkehr mit den Enkeln ist vom Bestand oder der faktischen Ausübung eines elterlichen Besuchsrechts unabhängig
Es kommt auf die (gänzliche oder teilweise) Wohnkostenersparnis durch Zurverfügungstellen der Wohnung an
Der Rechnungslegungsanspruch ist nach § 838a ABGB im Außerstreitverfahren geltend zu machen; der Rechnungslegungsanspruch ist - nach allgemeinen Grundsätzen - nur im Fall des Rechtsmissbrauchs zu verneinen
Ob die subjektiven Voraussetzungen einer gemischten Schenkung im Einzelfall vorliegen, fällt in das Gebiet der Tatsachenfeststellungen und ist der Überprüfung durch den OGH entzogen; insbesondere ist die Frage der Schenkungsabsicht eine Tatsachenfeststellung

