Ein verurteilter Bankräuber hatte mit einem gefälschten Ausweis eine fremde reale Identität vorgespiegelt, ohne dass jemand Verdacht schöpfte – deren Träger hat jetzt einen Haufen Scherereien
Der Vermögensnachteil (iSd § 44 Abs 1 EO) hängt vom Exekutionsobjekt und der Exekutionsart ab; die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils muss außer ihrer Offenkundigkeit behauptet, erforderlichenfalls bescheinigt werden
Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Klägers iSd § 530 Abs 2 ZPO ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden des Wiederaufnahmsklägers bereits aus den - als richtig angenommenen - Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt oder wenn in der Klage jede Behauptung ...
In der „organisatorischen Einheit“ muss die Einheit des Betriebsinhabers, des Betriebszwecks und der Organisation zum Ausdruck kommen; dieser Einheit muss also ein gewisses Mindestmaß an Selbstständigkeit, insbesondere in technischer Hinsicht, eingeräumt sein, und auch dem Ergebnis des ...
Die von der hA in Österreich angenommene Verpflichtung des Aufschiebungswerbers, die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und bescheinigen, sofern diese nach der Aktenlage nicht offenkundig ist, ist eine nach Art 20 Abs 1 EuVTVO zulässige Verfahrensgestaltung
Gesichert werden nicht die Vermögensobjekte selbst, sondern die gerichtliche Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs nach §§ 81 ff EheG
Aus § 228 ZPO kann nicht das Recht auf Feststellung jedes strittigen oder unklaren Rechtsverhältnisses abgeleitet werden
Ob den Verhaltensweisen des Dienstgebers eine „Verletzungsabsicht“ zugrunde gelegen hat, ist nicht relevant
Ein verurteilter Bankräuber hatte mit einem gefälschten Ausweis eine fremde reale Identität vorgespiegelt, ohne dass jemand Verdacht schöpfte – deren Träger hat jetzt einen Haufen Scherereien
Die von der hA in Österreich angenommene Verpflichtung des Aufschiebungswerbers, die ihm drohende Gefahr konkret zu behaupten und bescheinigen, sofern diese nach der Aktenlage nicht offenkundig ist, ist eine nach Art 20 Abs 1 EuVTVO zulässige Verfahrensgestaltung
Der Vermögensnachteil (iSd § 44 Abs 1 EO) hängt vom Exekutionsobjekt und der Exekutionsart ab; die Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteils muss außer ihrer Offenkundigkeit behauptet, erforderlichenfalls bescheinigt werden
Gesichert werden nicht die Vermögensobjekte selbst, sondern die gerichtliche Durchsetzung des Aufteilungsanspruchs nach §§ 81 ff EheG
Eine Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage wegen Verschuldens des Klägers iSd § 530 Abs 2 ZPO ist nur dann möglich, wenn sich das Verschulden des Wiederaufnahmsklägers bereits aus den - als richtig angenommenen - Tatsachenbehauptungen der Klage ergibt oder wenn in der Klage jede Behauptung ...
Aus § 228 ZPO kann nicht das Recht auf Feststellung jedes strittigen oder unklaren Rechtsverhältnisses abgeleitet werden
In der „organisatorischen Einheit“ muss die Einheit des Betriebsinhabers, des Betriebszwecks und der Organisation zum Ausdruck kommen; dieser Einheit muss also ein gewisses Mindestmaß an Selbstständigkeit, insbesondere in technischer Hinsicht, eingeräumt sein, und auch dem Ergebnis des ...
Ob den Verhaltensweisen des Dienstgebers eine „Verletzungsabsicht“ zugrunde gelegen hat, ist nicht relevant

