Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bloß 20 km/h auf einer Autobahnstrecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h - noch dazu bei Dunkelheit und ohne Betrieb der Warnblinkanlage - stellt ein maßgebliches Fehlverhalten dar, das bei der Verschuldensteilung nicht zu vernachlässigen ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Die sukzessive Zuständigkeit des Gerichtes gilt nicht, wenn es sich um selbständige verfahrensrechtliche Entscheidungen der Gemeinde handelt
Der Verleihungstatbestand des § 2 IngG steht, ungeachtet der Möglichkeit, die Voraussetzungen auf verschiedene Weise zu erfüllen, einer neuerlichen Verleihung entgegen
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei einer systematischen Interpretation des § 37 Abs 3 Z 9 erster Satz MRG und § 39 Abs 3 MRG ist davon auszugehen, dass die in § 10 Abs 1 AVG vorgesehene, weitergehende Vertretungsregelung auch für juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vor den Gemeindebehörden zur ...
Sofern nicht die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und der Schwere der Gesundheitsschädigung auf der Hand liegt, bedarf es in einem Verfahren über einen Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ...
Das Fahren mit einer Geschwindigkeit von bloß 20 km/h auf einer Autobahnstrecke mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h - noch dazu bei Dunkelheit und ohne Betrieb der Warnblinkanlage - stellt ein maßgebliches Fehlverhalten dar, das bei der Verschuldensteilung nicht zu vernachlässigen ...
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Sofern nicht die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und der Schwere der Gesundheitsschädigung auf der Hand liegt, bedarf es in einem Verfahren über einen Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ...

