Auch nach Inkrafttreten der DSGVO besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für nach den Datenschutzbestimmungen rechtswidrig erlangte Beweismittel
Gem Art 10 Abs 1 Rom I-VO sind auch Willensmängel - insbesondere Irrtum, arglistige Täuschung und Drohung - nach dem Vertragsstatut anzuknüpfen
Der Betrieb eines Bewertungsportals für Ärzte ist eine von Art 16 GRC geschützte gewerbliche Tätigkeit; mit der damit verbundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Ärzte nimmt der Betreiber eigene berechtigte Interessen wahr
Das im Rahmen der Vertragsraumordnung als Dienstbarkeit vereinbarte Verbot der Verwendung der Liegenschaft als Freizeitwohnsitz erfüllt das Erfordernis des unmittelbaren Liegenschaftsbezugs nicht und kann daher nicht verbüchert werden
Es steht einer karitativen Zwecksetzung entgegen, wenn ein Unternehmen oder Betrieb seine Unterstützungs- und Hilfeleistungen an Menschen in Not nicht „freiwillig”, also in Verfolgung mildtätiger Zwecke, sondern aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erbringt
Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Beamter "in Vollziehung der Gesetze" gehandelt hat, ist nicht dessen grundsätzliche Befugnis, auch Hoheitsakte zu setzen, sondern das inkriminierte Verhalten im konkreten Einzelfall
Naturalbezüge – wie insbesondere die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstkraftfahrzeugs – haben als Einkommensbestandteile in die Bemessungsgrundlage einzufließen; dabei sind keine weitwendigen Ermittlungen anzustellen, um den Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung eines solchen PKWs ...
Auch bei bloß teilweiser Geschäftsunfähigkeit scheidet ein rechtswirksames Anvertrauen iSd § 367 Abs 1 dritter Fall ABGB aus
Auch nach Inkrafttreten der DSGVO besteht kein generelles Beweisverwertungsverbot für nach den Datenschutzbestimmungen rechtswidrig erlangte Beweismittel
Es steht einer karitativen Zwecksetzung entgegen, wenn ein Unternehmen oder Betrieb seine Unterstützungs- und Hilfeleistungen an Menschen in Not nicht „freiwillig”, also in Verfolgung mildtätiger Zwecke, sondern aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erbringt
Gem Art 10 Abs 1 Rom I-VO sind auch Willensmängel - insbesondere Irrtum, arglistige Täuschung und Drohung - nach dem Vertragsstatut anzuknüpfen
Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Beamter "in Vollziehung der Gesetze" gehandelt hat, ist nicht dessen grundsätzliche Befugnis, auch Hoheitsakte zu setzen, sondern das inkriminierte Verhalten im konkreten Einzelfall
Der Betrieb eines Bewertungsportals für Ärzte ist eine von Art 16 GRC geschützte gewerbliche Tätigkeit; mit der damit verbundenen Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Ärzte nimmt der Betreiber eigene berechtigte Interessen wahr
Naturalbezüge – wie insbesondere die private Nutzungsmöglichkeit eines Dienstkraftfahrzeugs – haben als Einkommensbestandteile in die Bemessungsgrundlage einzufließen; dabei sind keine weitwendigen Ermittlungen anzustellen, um den Umfang der tatsächlichen privaten Nutzung eines solchen PKWs ...
Das im Rahmen der Vertragsraumordnung als Dienstbarkeit vereinbarte Verbot der Verwendung der Liegenschaft als Freizeitwohnsitz erfüllt das Erfordernis des unmittelbaren Liegenschaftsbezugs nicht und kann daher nicht verbüchert werden
Auch bei bloß teilweiser Geschäftsunfähigkeit scheidet ein rechtswirksames Anvertrauen iSd § 367 Abs 1 dritter Fall ABGB aus

