Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Berufstätige, die ihren Beruf längere Zeit nicht ausgeübt haben, später nur mehr in geringer eingestuften Berufstätigkeiten eingesetzt werden, also gleichsam „von vorn beginnen“ müssen; dies kann bei der Frage der Zumutbarkeit eines sozialen Abstiegs ...
Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist als objektive, mit dem Eintritt des Schadens beginnende Frist im Bereich der Dritthaftung anzuwenden
Eine inhaltlich unrichtige Urkunde kann nur dann als falsches Beweismittel nach § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB beurteilt werden, wenn ihr ein eigener Beweiswert zukommt
Die Notwendigkeit dieser - amtswegig vorzunehmenden - Vollzugsmaßnahme folgt bereits aus § 129 Abs 2 GBG und erfasst auch abhängige Folgeeintragungen; aus letztgenannter Bestimmung folgt auch die Notwendigkeit amtswegiger Löschung inzwischen gegenstandslos gewordenen Anmerkungen
Die prozentuelle Einkommenseinbuße ist auch mit Bezug auf das absolut bezifferte Gesamteinkommen zu sehen
Gem § 63 Abs 2 StPO hat die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses keinen Einfluss auf eine bereits laufende Frist des § 285 Abs 1 StPO; vielmehr hat der Verteidiger in diesem Fall weiterhin die Interessen des Beschuldigten zu wahren und innerhalb der Frist erforderliche Prozesshandlungen ...
Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass das tatsächlich gelebte Leben eines Menschen - vorbehaltlich eines Eingriffs in Persönlichkeitsrechte - beschrieben, dramatisiert oder verfilmt werden darf
Der Wertzuwachs ist auch bei von der Aufteilung ausgenommenen Sachen zu berücksichtigen, soweit er während der Ehe nicht allein durch die Änderung der Marktverhältnisse eingetreten ist
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Berufstätige, die ihren Beruf längere Zeit nicht ausgeübt haben, später nur mehr in geringer eingestuften Berufstätigkeiten eingesetzt werden, also gleichsam „von vorn beginnen“ müssen; dies kann bei der Frage der Zumutbarkeit eines sozialen Abstiegs ...
Die prozentuelle Einkommenseinbuße ist auch mit Bezug auf das absolut bezifferte Gesamteinkommen zu sehen
Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist als objektive, mit dem Eintritt des Schadens beginnende Frist im Bereich der Dritthaftung anzuwenden
Gem § 63 Abs 2 StPO hat die Auflösung des Vollmachtsverhältnisses keinen Einfluss auf eine bereits laufende Frist des § 285 Abs 1 StPO; vielmehr hat der Verteidiger in diesem Fall weiterhin die Interessen des Beschuldigten zu wahren und innerhalb der Frist erforderliche Prozesshandlungen ...
Eine inhaltlich unrichtige Urkunde kann nur dann als falsches Beweismittel nach § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB beurteilt werden, wenn ihr ein eigener Beweiswert zukommt
Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass das tatsächlich gelebte Leben eines Menschen - vorbehaltlich eines Eingriffs in Persönlichkeitsrechte - beschrieben, dramatisiert oder verfilmt werden darf
Die Notwendigkeit dieser - amtswegig vorzunehmenden - Vollzugsmaßnahme folgt bereits aus § 129 Abs 2 GBG und erfasst auch abhängige Folgeeintragungen; aus letztgenannter Bestimmung folgt auch die Notwendigkeit amtswegiger Löschung inzwischen gegenstandslos gewordenen Anmerkungen
Der Wertzuwachs ist auch bei von der Aufteilung ausgenommenen Sachen zu berücksichtigen, soweit er während der Ehe nicht allein durch die Änderung der Marktverhältnisse eingetreten ist

