Nach stRsp des VwGH stellt erst ein rechtskräftiger Ausspruch betreffend die Befreiung von der Präsenzdienstpflicht oder den Aufschub ein rechtliches Hindernis für die Erlassung eines Einberufungsbefehles dar; das WG knüpft weder in Ansehung der Wehrpflicht an sich noch hinsichtlich der ...
In Verfahren nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 ist die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 52 Abs 2 und 3 AVG zulässig
Um dem Bf vorwerfen zu können, die Taten (zumindest bedingt) vorsätzlich nicht verhindert zu haben, reicht es nicht aus, auf eine fehlende Kontrolle der bestellten strafrechtlich Verantwortlichen hinzuweisen
Eine Unzulässigkeit iSd § 10 Abs 2 Z 1 VVG liegt etwa dann vor, wenn gar kein Titelbescheid vorliegt oder wenn dieser zu unbestimmt ist
Eine Zuweisung zu einer Untersuchung kann nur dann zu einer Sanktion nach § 8 Abs 2 AlVG führen, wenn die Partei zuvor über die Gründe für die Zuweisung unterrichtet und dazu gehört wurde (und weiter die Partei über die Sanktion für den Fall der Verweigerung der Untersuchung belehrt wurde)
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG spricht in lit b von der "Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt," und stellt damit auf die tatsächlichen Verhältnisse ab
Im Verfahren über den Kostenvorauszahlungsauftrag kann die Frage der Rechtmäßigkeit des in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides nicht mehr aufgeworfen werden
Das Verfassungsgericht in Tschechien hat ein EuGH-Urteil, mit dem es nicht übereinstimmt, für unanwendbar erklärt
Nach stRsp des VwGH stellt erst ein rechtskräftiger Ausspruch betreffend die Befreiung von der Präsenzdienstpflicht oder den Aufschub ein rechtliches Hindernis für die Erlassung eines Einberufungsbefehles dar; das WG knüpft weder in Ansehung der Wehrpflicht an sich noch hinsichtlich der ...
Eine Zuweisung zu einer Untersuchung kann nur dann zu einer Sanktion nach § 8 Abs 2 AlVG führen, wenn die Partei zuvor über die Gründe für die Zuweisung unterrichtet und dazu gehört wurde (und weiter die Partei über die Sanktion für den Fall der Verweigerung der Untersuchung belehrt wurde)
In Verfahren nach § 3 Abs 7 UVP-G 2000 ist die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen nur bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 52 Abs 2 und 3 AVG zulässig
§ 16 Abs 1 Z 6 EStG spricht in lit b von der "Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt," und stellt damit auf die tatsächlichen Verhältnisse ab
Um dem Bf vorwerfen zu können, die Taten (zumindest bedingt) vorsätzlich nicht verhindert zu haben, reicht es nicht aus, auf eine fehlende Kontrolle der bestellten strafrechtlich Verantwortlichen hinzuweisen
Im Verfahren über den Kostenvorauszahlungsauftrag kann die Frage der Rechtmäßigkeit des in Rechtskraft erwachsenen Titelbescheides nicht mehr aufgeworfen werden
Eine Unzulässigkeit iSd § 10 Abs 2 Z 1 VVG liegt etwa dann vor, wenn gar kein Titelbescheid vorliegt oder wenn dieser zu unbestimmt ist
Das Verfassungsgericht in Tschechien hat ein EuGH-Urteil, mit dem es nicht übereinstimmt, für unanwendbar erklärt

