Nach rechtskräftiger behördlicher Auflösung eines Vereins sind lediglich die ehemaligen Vereinsmitglieder Träger der Vereinsfreiheit; nur sie (und nicht der - aufgelöste - Verein) sind es, die berechtigt sind, gegen den Auflösungsbescheid Beschwerde zu erheben
Mangels echter Gesetzeslücke ist eine analoge Anwendung des § 31a StGB im Verwaltungsstrafrecht nicht geboten
Der VwGH hat Fehlzitate und Schreibfehler - sogar bei Unrichtigkeiten im Vornamen oder Namen von Bescheidadressaten - schon wiederholt als unbeachtlich, dh als dem richtigen Bescheidverständnis selbst dann nicht im Wege stehend angesehen, wenn noch kein Berichtigungsbescheid erlassen wurde
Die „European Commission for the Efficiency of Justice“ des Europarats (CEPEJ) stellt der österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis aus. Die Studie hat Justizsysteme von 45 Ländern untersucht und kommt zum Ergebnis: Die österreichische Justiz arbeitet im internationalen Vergleich rasch ...
Einer Qualifikation als Gebäude steht nicht entgegen, wenn die Außenmauern zum Teil zugleich die Umschließung eingebauter Betriebsvorrichtungen bilden
Die Schlüssigkeit der Erwägungen innerhalb der Beweiswürdigung unterliegt der Kontrollbefugnis des VwGH
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im August und September 2012
Kauft ein Verbraucher nach Internetrecherche ein Wirtschaftsgut im EU-Ausland, wo auch der Kaufvertrag unterzeichnet wird, so kann der Verbraucher dennoch in seinem Mitgliedstaat den Unternehmer klagen, sofern die Geschäftsanbahnung über das Internet erfolgte
Nach rechtskräftiger behördlicher Auflösung eines Vereins sind lediglich die ehemaligen Vereinsmitglieder Träger der Vereinsfreiheit; nur sie (und nicht der - aufgelöste - Verein) sind es, die berechtigt sind, gegen den Auflösungsbescheid Beschwerde zu erheben
Einer Qualifikation als Gebäude steht nicht entgegen, wenn die Außenmauern zum Teil zugleich die Umschließung eingebauter Betriebsvorrichtungen bilden
Mangels echter Gesetzeslücke ist eine analoge Anwendung des § 31a StGB im Verwaltungsstrafrecht nicht geboten
Die Schlüssigkeit der Erwägungen innerhalb der Beweiswürdigung unterliegt der Kontrollbefugnis des VwGH
Der VwGH hat Fehlzitate und Schreibfehler - sogar bei Unrichtigkeiten im Vornamen oder Namen von Bescheidadressaten - schon wiederholt als unbeachtlich, dh als dem richtigen Bescheidverständnis selbst dann nicht im Wege stehend angesehen, wenn noch kein Berichtigungsbescheid erlassen wurde
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im August und September 2012
Die „European Commission for the Efficiency of Justice“ des Europarats (CEPEJ) stellt der österreichischen Justiz ein sehr gutes Zeugnis aus. Die Studie hat Justizsysteme von 45 Ländern untersucht und kommt zum Ergebnis: Die österreichische Justiz arbeitet im internationalen Vergleich rasch ...
Kauft ein Verbraucher nach Internetrecherche ein Wirtschaftsgut im EU-Ausland, wo auch der Kaufvertrag unterzeichnet wird, so kann der Verbraucher dennoch in seinem Mitgliedstaat den Unternehmer klagen, sofern die Geschäftsanbahnung über das Internet erfolgte

