Spricht der Beklagte von einer „sicheren“ Anlage, so durfte der Anleger annehmen, dass der Beklagte insofern über objektive Informationen verfügte; der Anleger durfte somit - gerade wegen der Beratung - das Veruntreuungsrisiko geringer einschätzen, als es tatsächlich war; jedenfalls unter ...
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren kommt es nicht darauf an, ob die verfahrensgegenständliche Kläranlage baurechtlich bewilligungspflichtig bzw baurechtlich genehmigt ist oder nicht
Ein Kostenzuspruch an die belangte Behörde kommt, auch wenn die Beschwerde nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde, nicht in Betracht, wenn der behördlich aufgelöste bf Verein schon im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung nicht mehr existent war
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Mangels Bestehens einer Geschäftsverteilung für das Jahr 2007 kam die Anwendung der Z 1 der allgemeinen Regelungen der "Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2011 ab 1. Jänner 2011" nicht in Betracht; vielmehr kommt im vorliegenden Fall Z 4 der allgemeinen ...
Nach der Rsp des VfGH und des VwGH ist ausschließlich der VfGH für Beschwerden, in denen ein materieller Verstoß gegen die freie Vereinsbildung oder -betätigung regelnde gesetzliche Vorschriften behauptet wird, zuständig
Spricht der Beklagte von einer „sicheren“ Anlage, so durfte der Anleger annehmen, dass der Beklagte insofern über objektive Informationen verfügte; der Anleger durfte somit - gerade wegen der Beratung - das Veruntreuungsrisiko geringer einschätzen, als es tatsächlich war; jedenfalls unter ...
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Im wasserrechtlichen Überprüfungsverfahren kommt es nicht darauf an, ob die verfahrensgegenständliche Kläranlage baurechtlich bewilligungspflichtig bzw baurechtlich genehmigt ist oder nicht
Mangels Bestehens einer Geschäftsverteilung für das Jahr 2007 kam die Anwendung der Z 1 der allgemeinen Regelungen der "Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2011 ab 1. Jänner 2011" nicht in Betracht; vielmehr kommt im vorliegenden Fall Z 4 der allgemeinen ...
Ein Kostenzuspruch an die belangte Behörde kommt, auch wenn die Beschwerde nach Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde, nicht in Betracht, wenn der behördlich aufgelöste bf Verein schon im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung nicht mehr existent war
Nach der Rsp des VfGH und des VwGH ist ausschließlich der VfGH für Beschwerden, in denen ein materieller Verstoß gegen die freie Vereinsbildung oder -betätigung regelnde gesetzliche Vorschriften behauptet wird, zuständig

