Nur wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber dem AMS ganz konkret bestreitet, hat sich das AMS mit dieser Frage in der Begründung seines Bescheides auseinander zu setzen; das AMS hat dann - erforderlichenfalls - darzutun, welche Anforderungen mit der ...
Im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw für den Fall, dass die Uneinbringlichkeit mit Grund anzunehmen ist, ist einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben
Zustellrechtlich sind die faktischen Verhältnisse und nicht die Firmenbucheintragung entscheidend
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes
Die Behörde muss bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf sich nehmen, dass der Behauptung der Partei, sie habe ein Schriftstück nicht empfangen, nicht wirksam entgegengetreten werden kann
Im Fall einer Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung subjektiver Rechte, weshalb bei solchen Beschwerden das Erfordernis des Beschwerdepunktes (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG) nicht gegeben ist
Ein physischer GmbH-Gesellschafter, der keinen beherrschenden Einfluss hat, ist Verbraucher und genießt Konsumentenschutz, hat der OGH klargestellt
Nur wenn ein Arbeitsloser die Zumutbarkeit einer zugewiesenen Arbeitsstelle gegenüber dem AMS ganz konkret bestreitet, hat sich das AMS mit dieser Frage in der Begründung seines Bescheides auseinander zu setzen; das AMS hat dann - erforderlichenfalls - darzutun, welche Anforderungen mit der ...
Bei teilweise privaten Wohnzwecken des Unternehmers dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes
Im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bzw für den Fall, dass die Uneinbringlichkeit mit Grund anzunehmen ist, ist einem Antrag auf Zahlungsaufschub nicht stattzugeben
Die Behörde muss bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf sich nehmen, dass der Behauptung der Partei, sie habe ein Schriftstück nicht empfangen, nicht wirksam entgegengetreten werden kann
Zustellrechtlich sind die faktischen Verhältnisse und nicht die Firmenbucheintragung entscheidend
Im Fall einer Amtsbeschwerde geht es nicht um die Geltendmachung subjektiver Rechte, weshalb bei solchen Beschwerden das Erfordernis des Beschwerdepunktes (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG) nicht gegeben ist
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Ein physischer GmbH-Gesellschafter, der keinen beherrschenden Einfluss hat, ist Verbraucher und genießt Konsumentenschutz, hat der OGH klargestellt

