Eine Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung iSd § 106 Abs 1 Z 1 letzter Fall StGB ist dann anzunehmen, wenn die Realisierung der Drohung dazu führen würde, dass der Bedrohte in einem größeren Kreis der ihn umgebenden Gesellschaft seine bisherige Wertschätzung verlieren ...
§ 542 ABGB setzt vorsätzliches Handeln voraus; die Unterdrückung führt auch dann zur Erbunwürdigkeit, wenn der letzte Wille nicht formgültig war
Der Ablauf der Frist des § 95 EheG steht einer Aufteilungsentscheidung nur insoweit entgegen, als es um die Zuweisung von Vermögensgegenständen geht, die nicht innerhalb der Jahresfrist zum Gegenstand eines darauf abzielenden Antrags gemacht wurden
Befinden sich auf einer gemeinsamen Liegenschaft sowohl die Ehewohnung wie auch ein Hausteil, der zum Unternehmen eines Ehegatten gehört oder seiner Berufsausübung dient, dann ist letzterer Teil der Liegenschaft von der Aufteilung ausgenommen, wenn er von der Ehewohnung eindeutig abgegrenzt ist; ...
Auf mangelnde Sachkunde des Sachverständigen gegründete Einwendungen sind nach Erstattung von Befund und Gutachten nicht mehr zulässig
Das gesetzliche Vorausvermächtnis steht nur dann zu, wenn der überlebende Ehegatte das Recht auf Benützung der Ehewohnung nicht schon durch andere erbrechtliche Sonderregelungen (wie nach dem MRG, WEG oder WGG) oder auf andere Weise, etwa als Erbe erwirbt; es kommt daher nicht zur Anwendung, wenn ...
§ 91 Abs 1 EheG gilt auch für Verringerungen ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse, die erst nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft stattfanden
Eine Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG liegt nur dann vor, wenn die selbständige Verwertung des Bestandrechts im Vordergrund steht
Eine Drohung mit der Vernichtung der gesellschaftlichen Stellung iSd § 106 Abs 1 Z 1 letzter Fall StGB ist dann anzunehmen, wenn die Realisierung der Drohung dazu führen würde, dass der Bedrohte in einem größeren Kreis der ihn umgebenden Gesellschaft seine bisherige Wertschätzung verlieren ...
Auf mangelnde Sachkunde des Sachverständigen gegründete Einwendungen sind nach Erstattung von Befund und Gutachten nicht mehr zulässig
§ 542 ABGB setzt vorsätzliches Handeln voraus; die Unterdrückung führt auch dann zur Erbunwürdigkeit, wenn der letzte Wille nicht formgültig war
Das gesetzliche Vorausvermächtnis steht nur dann zu, wenn der überlebende Ehegatte das Recht auf Benützung der Ehewohnung nicht schon durch andere erbrechtliche Sonderregelungen (wie nach dem MRG, WEG oder WGG) oder auf andere Weise, etwa als Erbe erwirbt; es kommt daher nicht zur Anwendung, wenn ...
Der Ablauf der Frist des § 95 EheG steht einer Aufteilungsentscheidung nur insoweit entgegen, als es um die Zuweisung von Vermögensgegenständen geht, die nicht innerhalb der Jahresfrist zum Gegenstand eines darauf abzielenden Antrags gemacht wurden
§ 91 Abs 1 EheG gilt auch für Verringerungen ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse, die erst nach der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft stattfanden
Befinden sich auf einer gemeinsamen Liegenschaft sowohl die Ehewohnung wie auch ein Hausteil, der zum Unternehmen eines Ehegatten gehört oder seiner Berufsausübung dient, dann ist letzterer Teil der Liegenschaft von der Aufteilung ausgenommen, wenn er von der Ehewohnung eindeutig abgegrenzt ist; ...
Eine Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG liegt nur dann vor, wenn die selbständige Verwertung des Bestandrechts im Vordergrund steht

