Nach der Rsp und der ganz überwiegenden Lehre bezweckt die mit „Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ überschriebene Bestimmung die Unterstützung der Aufsichts- und Strafbehörden bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung; ...
Keine anteilige Kürzung des Trauerschmerzengelds, wenn der Hinterbliebene um einen weiteren getöteten Angehörigen trauert, für den kein Trauerschmerzengeld gebührt
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Die Auflage "Automatische Kupplung (Code 15.03)" wäre nur rechtmäßig vorgeschrieben, wenn die Behinderung des Bf so ausgeprägt wäre, dass eine sichere Bedienung eines Kfz mit Schaltung durch den Bf nicht gewährleistet wäre
Nach hA wird eine Verpflichtung zur Einholung eines Privatgutachtens im Allgemeinen verneint und nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine Entlassung schon nach der ersten schweren Dienstpflichtverletzung ist nicht ausgeschlossen, wenn auf Grund ihrer Eigenart und der Persönlichkeit des Täters die Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser im Falle einer geringeren Sanktion weitere Dienstpflichtverletzungen begehen werde
Nach der Rsp und der ganz überwiegenden Lehre bezweckt die mit „Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ überschriebene Bestimmung die Unterstützung der Aufsichts- und Strafbehörden bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung; ...
Nach hA wird eine Verpflichtung zur Einholung eines Privatgutachtens im Allgemeinen verneint und nur in besonderen Ausnahmefällen bejaht
Keine anteilige Kürzung des Trauerschmerzengelds, wenn der Hinterbliebene um einen weiteren getöteten Angehörigen trauert, für den kein Trauerschmerzengeld gebührt
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Auflage "Automatische Kupplung (Code 15.03)" wäre nur rechtmäßig vorgeschrieben, wenn die Behinderung des Bf so ausgeprägt wäre, dass eine sichere Bedienung eines Kfz mit Schaltung durch den Bf nicht gewährleistet wäre
Eine Entlassung schon nach der ersten schweren Dienstpflichtverletzung ist nicht ausgeschlossen, wenn auf Grund ihrer Eigenart und der Persönlichkeit des Täters die Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser im Falle einer geringeren Sanktion weitere Dienstpflichtverletzungen begehen werde

