Die Aufwendungen für die Ehewohnungen vermindern den Unterhaltsanspruch des nicht mehr darin wohnenden Ehegatten nicht, wenn er die Ehewohnung aus gerechtfertigten Gründen verlassen hat
Bei einem Lifteinbau handelt es sich um eine Verbesserungsarbeit iSd § 8 Abs 2 Z 1 MRG; anders als bei Maßnahmen, die § 8 Abs 2 Z 2 MRG zu unterstellen sind, findet nach § 8 Abs 2 Z 1 MRG eine „weitergehende“ (gemeint: über die im Rahmen der Prüfung der Einhaltung des Schonungsprinzips ...
Das Änderungsrecht iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 betrifft nur Wohnungseigentümer, nicht aber auch schlichte Miteigentümer in sog „Mischhäusern“; ob bauliche Veränderungen eine Verfügung darstellen, die der - durch Beschluss des Außerstreitrichters nicht ersetzbaren - Zustimmung aller ...
Bei der Herstellung eines Einfamilienhauses handelt es sich regelmäßig um eine speziell auf den Besteller abgestellte Leistung, sodass hier ungeachtet des Umstands, dass das Werk nicht aus Stoffen der Kläger herzustellen war (vgl § 1166 ABGB), von einem werkvertraglichen Charakter dieser ...
Die interimistische Notkompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers gem § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB umfasst die Pflege und Erziehung sowie die gesetzliche Vertretung in diesem Bereich, nicht jedoch die Vermögensverwaltung
Grundsätzlich wird auch das Eigentumsrecht durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt, doch ist dem Miteigentümer stets das Interesse an der Abwehr eines eigenmächtigen Eingriffs in das Miteigentum zuzubilligen; das schließt regelmäßig die Annahme aus, den einzigen Grund der ...
Wurde eine Detailvereinbarung über das Ausmaß und die Ausgestaltung der Luftschallschutzdämmung nicht getroffen und sieht die maßgebliche Bauordnung kein besonderes Mindestluftschalldämmmaß vor, so ist das Werk so auszuführen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht
Die mehr als einjährige Untätigkeit des Klägers im Hauptverfahren (zwischen Rechnungslegung und bezifferter Verfahrensfortsetzung) ist infolge nicht mutwilliger Exekutionsführung und Verteidigung des Rechnungslegungsanspruchs im Oppositionsprozess insgesamt als gehörige Fortsetzung der ...
Die Aufwendungen für die Ehewohnungen vermindern den Unterhaltsanspruch des nicht mehr darin wohnenden Ehegatten nicht, wenn er die Ehewohnung aus gerechtfertigten Gründen verlassen hat
Die interimistische Notkompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers gem § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB umfasst die Pflege und Erziehung sowie die gesetzliche Vertretung in diesem Bereich, nicht jedoch die Vermögensverwaltung
Bei einem Lifteinbau handelt es sich um eine Verbesserungsarbeit iSd § 8 Abs 2 Z 1 MRG; anders als bei Maßnahmen, die § 8 Abs 2 Z 2 MRG zu unterstellen sind, findet nach § 8 Abs 2 Z 1 MRG eine „weitergehende“ (gemeint: über die im Rahmen der Prüfung der Einhaltung des Schonungsprinzips ...
Grundsätzlich wird auch das Eigentumsrecht durch das Verbot der schikanösen Rechtsausübung beschränkt, doch ist dem Miteigentümer stets das Interesse an der Abwehr eines eigenmächtigen Eingriffs in das Miteigentum zuzubilligen; das schließt regelmäßig die Annahme aus, den einzigen Grund der ...
Das Änderungsrecht iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 betrifft nur Wohnungseigentümer, nicht aber auch schlichte Miteigentümer in sog „Mischhäusern“; ob bauliche Veränderungen eine Verfügung darstellen, die der - durch Beschluss des Außerstreitrichters nicht ersetzbaren - Zustimmung aller ...
Wurde eine Detailvereinbarung über das Ausmaß und die Ausgestaltung der Luftschallschutzdämmung nicht getroffen und sieht die maßgebliche Bauordnung kein besonderes Mindestluftschalldämmmaß vor, so ist das Werk so auszuführen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht
Bei der Herstellung eines Einfamilienhauses handelt es sich regelmäßig um eine speziell auf den Besteller abgestellte Leistung, sodass hier ungeachtet des Umstands, dass das Werk nicht aus Stoffen der Kläger herzustellen war (vgl § 1166 ABGB), von einem werkvertraglichen Charakter dieser ...
Die mehr als einjährige Untätigkeit des Klägers im Hauptverfahren (zwischen Rechnungslegung und bezifferter Verfahrensfortsetzung) ist infolge nicht mutwilliger Exekutionsführung und Verteidigung des Rechnungslegungsanspruchs im Oppositionsprozess insgesamt als gehörige Fortsetzung der ...

