Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die Behauptung, das Kindeswohl sei durch die Rückführung gefährdet, kann nur auf Sachverhalte gestützt werden, die sich nach der Erlassung der Entscheidung über die Rückführung ereignet haben
Mit der Behauptung, dass das Unterbleiben der Anonymisierung seines Namens kreditschädigend sei, weil die Vorinstanzen „festgestellt hätten, dass kein Fehler des Anwalts vorliege, was in der OGH-Entscheidung nicht ausreichend zum Ausdruck komme“ stellt der Antragsteller nicht nachvollziehbar ...
Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH sind nicht nach § 7 UWG aktivlegitimiert
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Anrechnung nach § 198 Abs 1 Z 2 IO ist auf die Frist des § 280 IO nicht anzuwenden
Die Rücknahme der im Verwaltungsverfahren vor dem Krankenversicherungsträger abgegebenen und im Gerichtsverfahren wiederholten Zuordnungserklärung nach § 8 Abs 1 Z 2 KBGG ist nach den allgemeinen Regeln über die Rücknahme von Prozesshandlungen auch im Verfahren über die Rückersatzpflicht des ...
In einem Antrag auf Delegierung oder einer solchen Anregung (§ 39 Abs 2 erster Satz StPO) ist das Gericht zu nennen, an das delegiert werden soll
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Behauptung, das Kindeswohl sei durch die Rückführung gefährdet, kann nur auf Sachverhalte gestützt werden, die sich nach der Erlassung der Entscheidung über die Rückführung ereignet haben
Die Anrechnung nach § 198 Abs 1 Z 2 IO ist auf die Frist des § 280 IO nicht anzuwenden
Mit der Behauptung, dass das Unterbleiben der Anonymisierung seines Namens kreditschädigend sei, weil die Vorinstanzen „festgestellt hätten, dass kein Fehler des Anwalts vorliege, was in der OGH-Entscheidung nicht ausreichend zum Ausdruck komme“ stellt der Antragsteller nicht nachvollziehbar ...
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Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH sind nicht nach § 7 UWG aktivlegitimiert
In einem Antrag auf Delegierung oder einer solchen Anregung (§ 39 Abs 2 erster Satz StPO) ist das Gericht zu nennen, an das delegiert werden soll

