Auf welche Gründe die - berechtigten - Krankenstände zurückzuführen sind, ist - jedenfalls solange sie nicht auf ein Verhalten oder Unterlassen des Dienstgebers zurückzuführen sind - nicht erheblich
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden
Will die Behörde sich auf den Tatbestand "Art oder Ausführung der Tat oder Persönlichkeit des Betroffenen" stützen, hat sie darzutun (zu begründen), auf welche Überlegungen sie das Vorbeugungserfordernis stützt; zur Alternative "Ausführung der Tat" kommt es auf die konkrete Ausführung der ...
Die Abnahme eines Tieres nach § 37 TSchG sieht als Adressaten eindeutig und ausschließlich den Halter vor; auch sämtliche Kostenfolgen für die Unterbringung der abgenommenen Tiere treffen gem § 37 Abs 3 TSchG iVm § 30 Abs 3 TSchG den Tierhalter
Eine Ersatzvornahme gem § 4 VVG stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, sofern dem ein geeigneter Exekutionstitel (Vollstreckungsverfügung gem § 10 VVG) zugrunde liegt, § 9 VVG ist weder zu entnehmen, dass die Beiziehung der Organe der ...
Privatstiftungen sparen kaum noch Steuern, aber sie halten Familienvermögen zusammen. Ob die Erben streiten, entscheidet sich bei der Errichtung
Auf welche Gründe die - berechtigten - Krankenstände zurückzuführen sind, ist - jedenfalls solange sie nicht auf ein Verhalten oder Unterlassen des Dienstgebers zurückzuführen sind - nicht erheblich
Will die Behörde sich auf den Tatbestand "Art oder Ausführung der Tat oder Persönlichkeit des Betroffenen" stützen, hat sie darzutun (zu begründen), auf welche Überlegungen sie das Vorbeugungserfordernis stützt; zur Alternative "Ausführung der Tat" kommt es auf die konkrete Ausführung der ...
Allgemeine Ausführungen
Die Abnahme eines Tieres nach § 37 TSchG sieht als Adressaten eindeutig und ausschließlich den Halter vor; auch sämtliche Kostenfolgen für die Unterbringung der abgenommenen Tiere treffen gem § 37 Abs 3 TSchG iVm § 30 Abs 3 TSchG den Tierhalter
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Eine Ersatzvornahme gem § 4 VVG stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar, sofern dem ein geeigneter Exekutionstitel (Vollstreckungsverfügung gem § 10 VVG) zugrunde liegt, § 9 VVG ist weder zu entnehmen, dass die Beiziehung der Organe der ...
Eine Vorfrage, die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden
Privatstiftungen sparen kaum noch Steuern, aber sie halten Familienvermögen zusammen. Ob die Erben streiten, entscheidet sich bei der Errichtung

