Besteht für den Makler keine Veranlassung, an der Richtigkeit einer Information zu zweifeln, darf er sie weitergeben und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet; sind keinerlei objektive Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen irgendwelcher Mängel am Vermittlungsobjekt vorhanden, besteht für ...
Das Schmerzengeld ist nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für alles Ungemach, das der Verletzte bereits erduldet hat und voraussichtlich noch zu erdulden haben wird, grundsätzlich global festzusetzen; die Kosten der Angehörigenpflege sind ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung kommt nur dann in Betracht, wenn seit ihrer Erteilung die Umstände in Bezug auf die Erteilungsvoraussetzungen nach § 3 Abs 1 Z 2 bis 4 FSG sich entscheidend geändert haben
Die Sicherungszession wird nicht deswegen unwirksam, weil der Zessionsvermerk in der EDV-Buchhaltung verändert werden kann; erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung beseitigt die Wirksamkeit der Sicherungszession ex nunc
Vor allem bei widrigen Umständen, wie Dunkelheit und Regen, muss der Fußgänger vor der Überquerung eines Schutzwegs die Verkehrslage sorgfältig prüfen und im Zweifel eher ungünstig beurteilen; auch einem „bevorrechteten“ Fußgänger ist zuzumuten, nicht gleichsam „blind“ den Schutzweg ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Da die Frage der Erkennbarkeit objektiv zu beurteilen ist, kommt dem Umstand, ob die Aufklärung des Irrtums auf die bf Partei zurückzuführen ist, oder ob dieser amtswegig festgestellt wurde, ebenso wenig entscheidende Bedeutung zu, wie der Frage, ob und gegebenenfalls welche Kenntnisse die bf ...
Besteht für den Makler keine Veranlassung, an der Richtigkeit einer Information zu zweifeln, darf er sie weitergeben und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet; sind keinerlei objektive Anhaltspunkte für das mögliche Vorliegen irgendwelcher Mängel am Vermittlungsobjekt vorhanden, besteht für ...
Die Sicherungszession wird nicht deswegen unwirksam, weil der Zessionsvermerk in der EDV-Buchhaltung verändert werden kann; erst eine tatsächlich durchgeführte Veränderung beseitigt die Wirksamkeit der Sicherungszession ex nunc
Das Schmerzengeld ist nach freier Überzeugung (§ 273 ZPO) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls für alles Ungemach, das der Verletzte bereits erduldet hat und voraussichtlich noch zu erdulden haben wird, grundsätzlich global festzusetzen; die Kosten der Angehörigenpflege sind ...
Vor allem bei widrigen Umständen, wie Dunkelheit und Regen, muss der Fußgänger vor der Überquerung eines Schutzwegs die Verkehrslage sorgfältig prüfen und im Zweifel eher ungünstig beurteilen; auch einem „bevorrechteten“ Fußgänger ist zuzumuten, nicht gleichsam „blind“ den Schutzweg ...
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkberechtigung kommt nur dann in Betracht, wenn seit ihrer Erteilung die Umstände in Bezug auf die Erteilungsvoraussetzungen nach § 3 Abs 1 Z 2 bis 4 FSG sich entscheidend geändert haben
Da die Frage der Erkennbarkeit objektiv zu beurteilen ist, kommt dem Umstand, ob die Aufklärung des Irrtums auf die bf Partei zurückzuführen ist, oder ob dieser amtswegig festgestellt wurde, ebenso wenig entscheidende Bedeutung zu, wie der Frage, ob und gegebenenfalls welche Kenntnisse die bf ...

