Entscheidet das OLG nicht in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Rechtsmittelverfahren, wird es funktionell als Erstgericht tätig
Von Bedeutung ist va der innere Sachzusammenhang des jeweils geltend gemachten Anspruchs mit einer entweder in die streitige oder in die außerstreitige Gerichtsbarkeit verwiesenen Materie
Das Interesse eines Arbeitgebers an einer notwendigen oder sachgerechten - auch verschlechternden - Änderungsvereinbarung für die Zukunft bedeutet noch kein Infragestellen bestehender Ansprüche des Arbeitnehmers, weil der Änderungswunsch deren Anerkennung gerade voraussetzt; ein Fall des § 105 ...
Die in § 73 Abs 1 Z 1 ASchG verwendete Wortfolge, wonach betriebseigene Sicherheitsfachkräfte solche sind, die „im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses“ beschäftigt werden, muss schon infolge des weiten Arbeitnehmerbegriffs des § 2 Abs 1 ASchG weit ausgelegt werden
Beschlüsse des Berufungsgerichts außerhalb des Berufungsverfahrens sind daher anfechtbar
Ein Antragsrecht einer Partei auf Befassung des VwGH ist gesetzlich ebenso wenig vorgesehen wie ein Antrag einer Partei auf Anrufung des EuGH
§ 92a Abs 3 Satz 3 ArbVG, der die Folgen der Unterlassung der Befassung des Betriebsrats und des Arbeitsschutzausschusses regelt, bezieht die Sanktion der Unwirksamkeit nur auf die Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern, nicht aber auf deren Abberufung
Das vereinbarte Entgelt kann dann, wenn es sich um einen Dienstvertrag handelt, nur als Bruttomonatsentgelt angesehen werden, auch wenn es unrichtig als Werklohn bezeichnet worden ist; ein Abzug der Dienstgeberbeiträge vom vereinbarten Betrag ist zu verneinen; für die Beiträge zur ...
Entscheidet das OLG nicht in Ausübung der Gerichtsbarkeit in Rechtsmittelverfahren, wird es funktionell als Erstgericht tätig
Beschlüsse des Berufungsgerichts außerhalb des Berufungsverfahrens sind daher anfechtbar
Von Bedeutung ist va der innere Sachzusammenhang des jeweils geltend gemachten Anspruchs mit einer entweder in die streitige oder in die außerstreitige Gerichtsbarkeit verwiesenen Materie
Ein Antragsrecht einer Partei auf Befassung des VwGH ist gesetzlich ebenso wenig vorgesehen wie ein Antrag einer Partei auf Anrufung des EuGH
Das Interesse eines Arbeitgebers an einer notwendigen oder sachgerechten - auch verschlechternden - Änderungsvereinbarung für die Zukunft bedeutet noch kein Infragestellen bestehender Ansprüche des Arbeitnehmers, weil der Änderungswunsch deren Anerkennung gerade voraussetzt; ein Fall des § 105 ...
§ 92a Abs 3 Satz 3 ArbVG, der die Folgen der Unterlassung der Befassung des Betriebsrats und des Arbeitsschutzausschusses regelt, bezieht die Sanktion der Unwirksamkeit nur auf die Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern, nicht aber auf deren Abberufung
Die in § 73 Abs 1 Z 1 ASchG verwendete Wortfolge, wonach betriebseigene Sicherheitsfachkräfte solche sind, die „im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses“ beschäftigt werden, muss schon infolge des weiten Arbeitnehmerbegriffs des § 2 Abs 1 ASchG weit ausgelegt werden
Das vereinbarte Entgelt kann dann, wenn es sich um einen Dienstvertrag handelt, nur als Bruttomonatsentgelt angesehen werden, auch wenn es unrichtig als Werklohn bezeichnet worden ist; ein Abzug der Dienstgeberbeiträge vom vereinbarten Betrag ist zu verneinen; für die Beiträge zur ...

