Nur wenn von vornherein feststünde, dass mit einer Bewilligung der Baubehörde, etwa wegen nicht ausreichender Sicherheitsvorkehrungen, keinesfalls gerechnet werden kann, könnte das zur Abweisung eines Änderungsbegehrens führen; das ist bei Vorliegen einer Baubewilligung praktisch ...
Auch dem beklagten Verwender der AGB steht die Veröffentlichung des klagsabweisenden Urteilsspruchs zu, um in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu zerstreuen, der klageberechtigte Verband habe im Rechtsstreit (vollständig) obsiegt
Wollte man in Fällen, in denen dem Abmahnenden leicht erkennbar ist, dass die vorbehaltene Ersatzklausel allen Beanstandungen des Abmahnenden Rechnung trägt, vom Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgehen, so würde die dann notwendige Abgrenzung von Fällen, in denen dies nicht so leicht erkennbar ...
Wenn der Geschädigte die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann, gilt die Kenntnisnahme schon als in dem Zeitpunkt erlangt, in welchem sie bei angemessener Erkundigung zuteil geworden wäre; die ...
Das in § 5 Abs 1 Z 12 BWG verankerte „Vier-Augen-Prinzip“ stellt eine besondere gesetzliche Regelung über den Umfang der Vertretungsmacht (iSe zwingenden Kollektivvertretung) dar; das Vorliegen einer Rechtsscheinshaftung kann immer nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls geklärt ...
Fügt der Verwender oder der Empfehler von AGB seiner nach Abmahnung gem § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln bei, liegt auch dann keine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gem § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung vor, die die ...
Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn dem Geschädigten außer dem Schadenseintritt auch der Umstand hinreichend bekannt geworden ist, dass das Verschulden irgendeines Organs schadenskausal war; der Verjährung vorhersehbarer künftiger Schäden muss der Geschädigte durch eine ...
Anhaltende Zweifel der Eltern am Ergebnis eines Obduktionsgutachtens, das die Ursache des Todes ihres Kindes nicht klärte, sind bei objektiv-typisierender Betrachtung in ihrer Eignung, einen „Schockschaden“ herbeizuführen, mit den Fällen eines unerwarteten Todes-/Verletzungsfalls nicht ...
Nur wenn von vornherein feststünde, dass mit einer Bewilligung der Baubehörde, etwa wegen nicht ausreichender Sicherheitsvorkehrungen, keinesfalls gerechnet werden kann, könnte das zur Abweisung eines Änderungsbegehrens führen; das ist bei Vorliegen einer Baubewilligung praktisch ...
Das in § 5 Abs 1 Z 12 BWG verankerte „Vier-Augen-Prinzip“ stellt eine besondere gesetzliche Regelung über den Umfang der Vertretungsmacht (iSe zwingenden Kollektivvertretung) dar; das Vorliegen einer Rechtsscheinshaftung kann immer nur anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls geklärt ...
Auch dem beklagten Verwender der AGB steht die Veröffentlichung des klagsabweisenden Urteilsspruchs zu, um in der Öffentlichkeit den falschen Eindruck zu zerstreuen, der klageberechtigte Verband habe im Rechtsstreit (vollständig) obsiegt
Fügt der Verwender oder der Empfehler von AGB seiner nach Abmahnung gem § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln bei, liegt auch dann keine vollständige Unterwerfung unter den Anspruch einer gem § 29 KSchG klageberechtigten Einrichtung vor, die die ...
Wollte man in Fällen, in denen dem Abmahnenden leicht erkennbar ist, dass die vorbehaltene Ersatzklausel allen Beanstandungen des Abmahnenden Rechnung trägt, vom Wegfall der Wiederholungsgefahr ausgehen, so würde die dann notwendige Abgrenzung von Fällen, in denen dies nicht so leicht erkennbar ...
Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn dem Geschädigten außer dem Schadenseintritt auch der Umstand hinreichend bekannt geworden ist, dass das Verschulden irgendeines Organs schadenskausal war; der Verjährung vorhersehbarer künftiger Schäden muss der Geschädigte durch eine ...
Wenn der Geschädigte die für die erfolgversprechende Anspruchsverfolgung notwendigen Voraussetzungen ohne nennenswerte Mühe in Erfahrung bringen kann, gilt die Kenntnisnahme schon als in dem Zeitpunkt erlangt, in welchem sie bei angemessener Erkundigung zuteil geworden wäre; die ...
Anhaltende Zweifel der Eltern am Ergebnis eines Obduktionsgutachtens, das die Ursache des Todes ihres Kindes nicht klärte, sind bei objektiv-typisierender Betrachtung in ihrer Eignung, einen „Schockschaden“ herbeizuführen, mit den Fällen eines unerwarteten Todes-/Verletzungsfalls nicht ...

