Nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ist zu beurteilen, ob der marktbeherrschende Unternehmer, der bereits mit anderen Nachfragern kontrahiert hat, dies auch mit neuen Nachfragern tun muss, die als geeignete Vertragspartner erscheinen; eine Grenze der Kontrahierungspflicht ...
Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 48 KartG ist nur die Bescheinigung der Zuwiderhandlung erforderlich
Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrag kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustande, wenn zusätzliche Sachverhaltselemente den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille der ...
Abzugsfähig von der Bemessungsgrundlage sind lebens- und existenznotwendige oder -sichernde Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster, rechtstreuer Familienvater in einer intakten Familie in der konkreten Situation des Unterhaltspflichtigen tätigen würde; bei der Auslegung des Begriffs ...
Bei der sachlichen Abgrenzung ist auf Austauschbarkeitsrelationen aus der Sicht der Nachfrageseite (Bedarfsträger) abzustellen, deren Bedürfnisse jeweils durch bestimmte aus der Sicht der Abnehmer substituierbare Erzeugnisse/Dienstleistungen befriedigt werden können
Die Eröffnung der Möglichkeit zur Beantwortung der Hauptfrage nach dem Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB durch Streichung der Wortfolge „mit dem Tod“ in Richtung des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB ist (iSd § 330 Abs 2 StPO) sehr ...
Wenn die Vorinstanzen aus dem Umstand, dass ein offenbar als unbedeutend gewerteter Rest an Schmuck und Hausrat nicht im Einzelnen aufgezählt und den Rechtsmittelwerberinnen pauschal je zur Hälfte zugewiesen wurde, keine Erbeinsetzung ableiteten, so handelt es sich dabei um ein durchaus ...
Verhaltensänderung nach Einbringung der Aufkündigung hat nur dann Einfluss auf das Schicksal der Aufkündigung, wenn der Schluss zulässig ist, dass die Wiederholung der bisherigen Unzukömmlichkeit auszuschließen ist
Nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ist zu beurteilen, ob der marktbeherrschende Unternehmer, der bereits mit anderen Nachfragern kontrahiert hat, dies auch mit neuen Nachfragern tun muss, die als geeignete Vertragspartner erscheinen; eine Grenze der Kontrahierungspflicht ...
Bei der sachlichen Abgrenzung ist auf Austauschbarkeitsrelationen aus der Sicht der Nachfrageseite (Bedarfsträger) abzustellen, deren Bedürfnisse jeweils durch bestimmte aus der Sicht der Abnehmer substituierbare Erzeugnisse/Dienstleistungen befriedigt werden können
Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 48 KartG ist nur die Bescheinigung der Zuwiderhandlung erforderlich
Die Eröffnung der Möglichkeit zur Beantwortung der Hauptfrage nach dem Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB durch Streichung der Wortfolge „mit dem Tod“ in Richtung des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB ist (iSd § 330 Abs 2 StPO) sehr ...
Ein schlüssiger Dienstbarkeitsvertrag kommt nicht schon durch die bloße Duldung eines bestimmten Gebrauchs des dienenden Guts, sondern erst dann zustande, wenn zusätzliche Sachverhaltselemente den Schluss erlauben, der aus einem bestimmten Verhalten abzuleitende rechtsgeschäftliche Wille der ...
Wenn die Vorinstanzen aus dem Umstand, dass ein offenbar als unbedeutend gewerteter Rest an Schmuck und Hausrat nicht im Einzelnen aufgezählt und den Rechtsmittelwerberinnen pauschal je zur Hälfte zugewiesen wurde, keine Erbeinsetzung ableiteten, so handelt es sich dabei um ein durchaus ...
Abzugsfähig von der Bemessungsgrundlage sind lebens- und existenznotwendige oder -sichernde Ausgaben, die auch ein pflichtbewusster, rechtstreuer Familienvater in einer intakten Familie in der konkreten Situation des Unterhaltspflichtigen tätigen würde; bei der Auslegung des Begriffs ...
Verhaltensänderung nach Einbringung der Aufkündigung hat nur dann Einfluss auf das Schicksal der Aufkündigung, wenn der Schluss zulässig ist, dass die Wiederholung der bisherigen Unzukömmlichkeit auszuschließen ist

