Bei einem Abschleppvorgang abseits des Pistenbetriebs, der zu einem Unfall einer der am Abschleppvorgang beteiligten Personen führt, kommt eine analoge Anwendung des EKHG jedenfalls nicht in Betracht
Ob im Einzelfall ein Schaden noch als adäquate Folge eines schädigenden Ereignisses anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Das Heer wollte einen Mann einziehen, der die 35-Jahres-Grenze überschritten hatte
Wurden an der Unfallstelle vor Beginn der Arbeiten Hinweisschilder klar sichtbar aufgestellt, so ist die Beurteilung der Vorinstanzen, wonach der Lift- und Pistenbetreiberin kein Verschulden am Zustandekommen des Unfalls der Klägerin anzulasten ist, vertretbar
Insolvenzverfahren der letzten Woche
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es findet fast eine Hexenjagd auf Sexualstraftäter statt. Dabei kann die Fußfessel gerechtfertigt sein - und ein automatischer Amtsverlust ist abzulehnen. Ein Maßhalteappell
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