Unter dem Begriff des Monatsentgelts (Bezugs) gem § 8a VBG ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen, sondern wird vielmehr ein Hauptbezug samt bestimmten, im Gesetz genannten Zulagen den übrigen Entlohnungen und Nebengebühren zur ...
In einem Antrag nach dem KartG müssen Behauptungen zu den Elementen des geltend gemachten Tatbestands aufgestellt werden; in einem auf § 16 Z 1 KartG gestützten Antrag muss der Antragsteller daher konkretes Vorbringen ua dazu erstatten, dass die Nichtuntersagung des Zusammenschlusses bzw der ...
Für ein Aufgriffsrecht in der Satzung reicht die notarielle Beurkundung aus
Für eine gerichtliche Genehmigung des Abbruchs einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung besteht nach geltendem Recht keine Grundlage; insbesondere scheidet eine analoge Anwendung des § 283 Abs 2 ABGB hierfür aus; weder dem Sachwalter noch dem behandelnden Arzt kommt die alleinige ...
Für den Haftungsausschluss nach § 333 Abs 1 ASVG kommt es nicht auf die konkrete Gestaltung eines Vertragsverhältnisses an; auch wenn einander zwei Betriebsunternehmer als Vertragskontrahenten gegenüberstehen, kann es daher zum Haftungsausschluss kommen, wenn der Verletzte die Sphäre seines ...
Es besteht de lege lata kein Grund, Unternehmer iSd § 36 Abs 4 Z 4 KartG von der Antragsbefugnis für Maßnahmen nach § 16 Z 1 KartG auszuschließen
Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist
Ob der Patient bewusst eine beachtliche Patientenverfügung erklärt hat oder ihm, dem aufklärenden Arzt oder dem beteiligten Juristen ein Fehler bei Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung unterlaufen ist, ist nicht von Bedeutung; § 9 PatVG misst beachtlichen Patientenverfügungen ...
Unter dem Begriff des Monatsentgelts (Bezugs) gem § 8a VBG ist nicht - wie sonst im Arbeitsrecht - ein die gesamte Entlohnung umfassender Oberbegriff zu verstehen, sondern wird vielmehr ein Hauptbezug samt bestimmten, im Gesetz genannten Zulagen den übrigen Entlohnungen und Nebengebühren zur ...
Für den Haftungsausschluss nach § 333 Abs 1 ASVG kommt es nicht auf die konkrete Gestaltung eines Vertragsverhältnisses an; auch wenn einander zwei Betriebsunternehmer als Vertragskontrahenten gegenüberstehen, kann es daher zum Haftungsausschluss kommen, wenn der Verletzte die Sphäre seines ...
In einem Antrag nach dem KartG müssen Behauptungen zu den Elementen des geltend gemachten Tatbestands aufgestellt werden; in einem auf § 16 Z 1 KartG gestützten Antrag muss der Antragsteller daher konkretes Vorbringen ua dazu erstatten, dass die Nichtuntersagung des Zusammenschlusses bzw der ...
Es besteht de lege lata kein Grund, Unternehmer iSd § 36 Abs 4 Z 4 KartG von der Antragsbefugnis für Maßnahmen nach § 16 Z 1 KartG auszuschließen
Für ein Aufgriffsrecht in der Satzung reicht die notarielle Beurkundung aus
Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist
Für eine gerichtliche Genehmigung des Abbruchs einer lebenserhaltenden medizinischen Behandlung besteht nach geltendem Recht keine Grundlage; insbesondere scheidet eine analoge Anwendung des § 283 Abs 2 ABGB hierfür aus; weder dem Sachwalter noch dem behandelnden Arzt kommt die alleinige ...
Ob der Patient bewusst eine beachtliche Patientenverfügung erklärt hat oder ihm, dem aufklärenden Arzt oder dem beteiligten Juristen ein Fehler bei Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung unterlaufen ist, ist nicht von Bedeutung; § 9 PatVG misst beachtlichen Patientenverfügungen ...

