Der Durchführung von Messungen - soweit diese möglich sind - ist grundsätzlich der Vorrang vor lärmtechnischen Berechnungen einzuräumen
Der Begründungspflicht gem § 29 VwGVG wird ein VwG dann gerecht, wenn sich die seine Entscheidung tragenden Überlegungen zum maßgeblichen Sachverhalt, zur Beweiswürdigung sowie zur rechtlichen Beurteilung aus der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst ergeben
Ein Interesse an einer inhaltlichen Erledigung der Revision, etwa um allenfalls Schadenersatz im Wege eines Amtshaftungsverfahren geltend zu machen, vermag am Fehlen der Möglichkeit, durch das angefochtene Erkenntnis fortdauernd in den Rechten verletzt zu sein, nichts zu ändern
Schadenersatzansprüche gegen einen Anwalt aus unterschiedlichen Pflichtverletzungen können jeweils für sich allein und unabhängig vom anderen Anspruch bestehen, also ein unterschiedliches rechtliches und tatsächliches Schicksal haben
Andere Personen als die in § 9 Abs 2 erster Satz VStG genannten Personen können nur für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens, somit immer nur für Teilbereiche des Unternehmens, nicht aber für das ganze Unternehmen, als verantwortliche Beauftragte bestellt ...
Eine uneinheitliche Rsp eines oder mehrerer Verwaltungsgerichte erfüllt nach stRsp des VwGH für sich genommen nicht den Tatbestand des Art 133 Abs 4 B-VG, wenn es zu der betreffenden Frage eine (einheitliche) Rsp des VwGH gibt
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die hier vorliegende Streitschlichtungsklausel erfüllt die Mindestanforderungen nicht; sie legt weder fest, wieviele Mediatoren von wem auf welche Weise zu bestimmen sind, welche Qualifikationen die Mediatoren aufweisen müssen, wo der Schlichtungsversuch stattfinden soll und wie lange diese ...
Der Durchführung von Messungen - soweit diese möglich sind - ist grundsätzlich der Vorrang vor lärmtechnischen Berechnungen einzuräumen
Andere Personen als die in § 9 Abs 2 erster Satz VStG genannten Personen können nur für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens, somit immer nur für Teilbereiche des Unternehmens, nicht aber für das ganze Unternehmen, als verantwortliche Beauftragte bestellt ...
Der Begründungspflicht gem § 29 VwGVG wird ein VwG dann gerecht, wenn sich die seine Entscheidung tragenden Überlegungen zum maßgeblichen Sachverhalt, zur Beweiswürdigung sowie zur rechtlichen Beurteilung aus der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung selbst ergeben
Eine uneinheitliche Rsp eines oder mehrerer Verwaltungsgerichte erfüllt nach stRsp des VwGH für sich genommen nicht den Tatbestand des Art 133 Abs 4 B-VG, wenn es zu der betreffenden Frage eine (einheitliche) Rsp des VwGH gibt
Ein Interesse an einer inhaltlichen Erledigung der Revision, etwa um allenfalls Schadenersatz im Wege eines Amtshaftungsverfahren geltend zu machen, vermag am Fehlen der Möglichkeit, durch das angefochtene Erkenntnis fortdauernd in den Rechten verletzt zu sein, nichts zu ändern
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Schadenersatzansprüche gegen einen Anwalt aus unterschiedlichen Pflichtverletzungen können jeweils für sich allein und unabhängig vom anderen Anspruch bestehen, also ein unterschiedliches rechtliches und tatsächliches Schicksal haben
Die hier vorliegende Streitschlichtungsklausel erfüllt die Mindestanforderungen nicht; sie legt weder fest, wieviele Mediatoren von wem auf welche Weise zu bestimmen sind, welche Qualifikationen die Mediatoren aufweisen müssen, wo der Schlichtungsversuch stattfinden soll und wie lange diese ...

