Die Frage, ob ein bestimmtes Vorbringen Anlass zu einer Erörterung bzw Anleitung dieser Partei durch das Gericht geben könnte, ist schon von vornherein so einzelfallbezogen, dass darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu erblicken ist
Die Korridorpension gem § 4 Abs 2 APG ist eine gesetzliche Alterspension
Der OGH orientiert sich in seiner Rsp grob an der Zwei-Stunden-Grenze, hält aber grundsätzlich fest, dass bei der Beurteilung der Unterbrechung die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Art und Dauer der Verrichtung maßgeblich sind; wesentlich ist, ob die private Verrichtung nach Arbeitsschluss ...
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 105 und 106 ArbVG kommt ausschließlich den „einfachen“ Arbeitnehmern iSd § 36 Abs 1 ArbVG zu; vertretungsbefugte Organmitglieder einer juristischen Person sind daher nicht zur Kündigungs- bzw Entlassungsanfechtung gem §§ 105 f ArbVG ...
Es ist Sache des Versicherten, Umstände, die einen Kostenzuspruch nach Billigkeit rechtfertigen können, geltend zu machen; sind aus dem Akt ausreichende Anhaltspunkte ableitbar, kann vom Erfordernis einer weiteren Bescheinigung abgesehen werden
Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmung des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG bestehen keine Bedenken
Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen ehemaligen Arbeitnehmern iZm Vorschlägen, die auf eine Befreiung des Arbeitgebers von direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet
Verfahren zur Bewilligung von Hausdurchsuchungen sind in § 41 KartG nicht genannt
Die Frage, ob ein bestimmtes Vorbringen Anlass zu einer Erörterung bzw Anleitung dieser Partei durch das Gericht geben könnte, ist schon von vornherein so einzelfallbezogen, dass darin keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu erblicken ist
Es ist Sache des Versicherten, Umstände, die einen Kostenzuspruch nach Billigkeit rechtfertigen können, geltend zu machen; sind aus dem Akt ausreichende Anhaltspunkte ableitbar, kann vom Erfordernis einer weiteren Bescheinigung abgesehen werden
Die Korridorpension gem § 4 Abs 2 APG ist eine gesetzliche Alterspension
Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmung des § 89 Abs 1 Z 1 ASVG bestehen keine Bedenken
Der OGH orientiert sich in seiner Rsp grob an der Zwei-Stunden-Grenze, hält aber grundsätzlich fest, dass bei der Beurteilung der Unterbrechung die Umstände des Einzelfalls, insbesondere Art und Dauer der Verrichtung maßgeblich sind; wesentlich ist, ob die private Verrichtung nach Arbeitsschluss ...
Der Arbeitgeber ist gegenüber seinen ehemaligen Arbeitnehmern iZm Vorschlägen, die auf eine Befreiung des Arbeitgebers von direkten Leistungsverpflichtungen aus einer Pensionsvereinbarung hinauslaufen, zur umfassenden Aufklärung verpflichtet
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz nach §§ 105 und 106 ArbVG kommt ausschließlich den „einfachen“ Arbeitnehmern iSd § 36 Abs 1 ArbVG zu; vertretungsbefugte Organmitglieder einer juristischen Person sind daher nicht zur Kündigungs- bzw Entlassungsanfechtung gem §§ 105 f ArbVG ...
Verfahren zur Bewilligung von Hausdurchsuchungen sind in § 41 KartG nicht genannt

