Eine Sanierung dadurch, dass „alle Beteiligten“ von einer wirksam geänderten Erbantrittserklärung ausgegangen seien, ist mit dem klaren Gesetzeswortlaut nicht in Einklang zu bringen; die Erbantrittserklärung ist zurückzuweisen, wenn feststeht, dass der Erbrechtstitel, auf den die ...
Für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit gem § 18 Z 4 EO reicht es aus, dass sich Gegenstände, auf die Exekution geführt werden soll, bei Beginn des Exekutionsvollzugs im Sprengel des Gerichts befinden; ob hingegen die konkret beantragte Exekution erfolgreich sein wird, hat auf die ...
Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen (leidensbedingten) Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt
Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht
Die Vollstreckbarerklärung erfolgt, auch wenn die Verbindung des darauf gerichteten Antrags mit einem Exekutionsantrag zulässig ist (vgl § 84a EO), grundsätzlich losgelöst von einem konkreten Exekutionsverfahren; als Gründe für die Verweigerung der Vollstreckbarerklärung dürfen daher nur ...
Die bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Pensionsberechtigten für den Anspruch auf Ausgleichszulage außer Betracht zu lassenden Einkünfte sind im § 292 Abs 4 ASVG abschließend aufgezählt, weshalb alle in diesem Ausnahmekatalog nicht genannten Bezüge in Geld oder Geldeswert zum Einkommen ...
Das Bestehen einer Sanktionsmöglichkeit iSd §§ 9, 10 AlVG ist als ausschlaggebendes Moment für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes gem § 176 Abs 1 Z 8 ASVG anzusehen; da aber die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion erst im Nachhinein beurteilt wird, kommt es für das ...
Der Stiftungsvorstand schuldet ebenso wie die anderen Stiftungsorgane keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich sorgfältiges Bemühen; entscheidend ist daher nicht, ob das diesbezügliche Handeln des Organs richtig war, sondern - vergleichbar dem Amtshaftungsverfahren - nur, ob dieses vertretbar ...
Eine Sanierung dadurch, dass „alle Beteiligten“ von einer wirksam geänderten Erbantrittserklärung ausgegangen seien, ist mit dem klaren Gesetzeswortlaut nicht in Einklang zu bringen; die Erbantrittserklärung ist zurückzuweisen, wenn feststeht, dass der Erbrechtstitel, auf den die ...
Die Vollstreckbarerklärung erfolgt, auch wenn die Verbindung des darauf gerichteten Antrags mit einem Exekutionsantrag zulässig ist (vgl § 84a EO), grundsätzlich losgelöst von einem konkreten Exekutionsverfahren; als Gründe für die Verweigerung der Vollstreckbarerklärung dürfen daher nur ...
Für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit gem § 18 Z 4 EO reicht es aus, dass sich Gegenstände, auf die Exekution geführt werden soll, bei Beginn des Exekutionsvollzugs im Sprengel des Gerichts befinden; ob hingegen die konkret beantragte Exekution erfolgreich sein wird, hat auf die ...
Die bei der Ermittlung des Nettoeinkommens des Pensionsberechtigten für den Anspruch auf Ausgleichszulage außer Betracht zu lassenden Einkünfte sind im § 292 Abs 4 ASVG abschließend aufgezählt, weshalb alle in diesem Ausnahmekatalog nicht genannten Bezüge in Geld oder Geldeswert zum Einkommen ...
Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen (leidensbedingten) Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt
Das Bestehen einer Sanktionsmöglichkeit iSd §§ 9, 10 AlVG ist als ausschlaggebendes Moment für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes gem § 176 Abs 1 Z 8 ASVG anzusehen; da aber die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion erst im Nachhinein beurteilt wird, kommt es für das ...
Bei der GmbH kommt nach hA das Bucheinsichtsrecht auch ehemaligen Gesellschaftern zu, soweit es um den ihnen zustehenden Bilanzgewinn aus ihrer Zeit als Gesellschafter geht
Der Stiftungsvorstand schuldet ebenso wie die anderen Stiftungsorgane keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich sorgfältiges Bemühen; entscheidend ist daher nicht, ob das diesbezügliche Handeln des Organs richtig war, sondern - vergleichbar dem Amtshaftungsverfahren - nur, ob dieses vertretbar ...

