Der Bestellungsbescheid ist zu begründen
Der VKI wehrt sich - im Auftrag des BMASK - gerichtlich gegen Methoden des privaten Vereines "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt", die auf eine Verwechslung mit dem VKI abzielen. Mit Erfolg: Das HG Wien hat diesem Verein eine Reihe von irreführenden Werbeaussagen untersagt und im ...
Mitteilungen zu AGB Änderungen dürfen nach § 25 TKG nicht in Werbeschreiben versteckt werden, die Information zur Änderung muss offenkundig sein, um das Risiko des Übersehens zu vermeiden
Wird in der Betriebsanleitung einer Teleskopleiter nicht auf deren spezielle Handhabung hingewiesen, so liegt eine Verletzung der Instruktionspflichten vor. Der Importeur haftet für die Folgeschäden nach dem PHG
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im November 2012
Für den OGH haben fremdwährungsfinanzierte Pensionsmodelle ein enorm hohes Risiko. Wird das Risiko des Modells als gering bezeichnet, liegt ein Beratungsfehler vor. Naturalrestitution scheidet in derartigen Fällen aus
Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn bei einem Kreditwunsch der Abschluss einer Lebensversicherung als erforderlich dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass durch die Bezahlung der monatlichen Versicherungsprämien der Kredit abbezahlt wird. Auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit ...
Bedingungen für Übertrag in das System Abfertigung neu müssen ausverhandelt werden - individuell oder per Betriebsvereinbarung
Der Bestellungsbescheid ist zu begründen
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im November 2012
Der VKI wehrt sich - im Auftrag des BMASK - gerichtlich gegen Methoden des privaten Vereines "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt", die auf eine Verwechslung mit dem VKI abzielen. Mit Erfolg: Das HG Wien hat diesem Verein eine Reihe von irreführenden Werbeaussagen untersagt und im ...
Für den OGH haben fremdwährungsfinanzierte Pensionsmodelle ein enorm hohes Risiko. Wird das Risiko des Modells als gering bezeichnet, liegt ein Beratungsfehler vor. Naturalrestitution scheidet in derartigen Fällen aus
Mitteilungen zu AGB Änderungen dürfen nach § 25 TKG nicht in Werbeschreiben versteckt werden, die Information zur Änderung muss offenkundig sein, um das Risiko des Übersehens zu vermeiden
Es liegt ein Beratungsfehler vor, wenn bei einem Kreditwunsch der Abschluss einer Lebensversicherung als erforderlich dargestellt und der Eindruck erweckt wird, dass durch die Bezahlung der monatlichen Versicherungsprämien der Kredit abbezahlt wird. Auf Grund der wirtschaftlichen Abhängigkeit ...
Wird in der Betriebsanleitung einer Teleskopleiter nicht auf deren spezielle Handhabung hingewiesen, so liegt eine Verletzung der Instruktionspflichten vor. Der Importeur haftet für die Folgeschäden nach dem PHG
Bedingungen für Übertrag in das System Abfertigung neu müssen ausverhandelt werden - individuell oder per Betriebsvereinbarung

