Oberster Grundsatz jedes Besuchsrechts ist die Bedachtnahme auf das Kindeswohl
Eine im Nichtanwendungs- oder Teilanwendungsbereich des MRG geschlossene, nicht dem KSchG unterliegende Vereinbarung, womit dem Mieter in Abänderung der dispositiven Regelung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB die Instandhaltungspflichten für die Zeit ab Übergabe des Bestandobjekts auferlegt ...
Die Beschlussfassung, Wohnungseigentümern, die ihre Fenster auf eigene Kosten austauschten, einen Geldersatz zu gewähren, sprengt zwar den Rahmen der ordentlichen Verwaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002, ist aber auch nicht zu den in § 834 ABGB geregelten wichtigen Veränderungen zu zählen; der ...
Der Bürge hat idR seine Interessen selbst zu wahren; die Aufkündigung des Kreditvertrags bei Nichteinhaltung der vereinbarten Rückzahlungsraten ist ein Recht, nicht aber eine Pflicht der Bank
Einem Kind kann dann eine zweite Berufsausbildung gegen den Willen, jedoch (ganz oder teilweise) dennoch auf Kosten des Unterhaltspflichtigen zugebilligt werden, wenn es eine ernsthafte Neigung und besondere Eignung sowie ausreichenden Fleiß für eine derartige weitere Ausbildung erkennen lässt, ...
Ein Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG ist gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war; darauf, ob die Mietzinszahlungen an den Fruchtnießer weitergeleitet wurden oder nicht, kommt es nicht an
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten, namentlich wenn eine zugunsten eines bestimmten Personenkreises getroffene Schutznorm verletzt sein sollte; nur bei Verstößen gegen solche Gesetze, die dem Schutz von Allgemeininteressen, ...
Eine bei pflichtgemäßer Überlegung aller Umstände vertretbare Rechtsanwendung mag zwar rechtswidrig sein, stellt aber kein Verschulden iSd § 1 Abs 1 AHG dar
Oberster Grundsatz jedes Besuchsrechts ist die Bedachtnahme auf das Kindeswohl
Einem Kind kann dann eine zweite Berufsausbildung gegen den Willen, jedoch (ganz oder teilweise) dennoch auf Kosten des Unterhaltspflichtigen zugebilligt werden, wenn es eine ernsthafte Neigung und besondere Eignung sowie ausreichenden Fleiß für eine derartige weitere Ausbildung erkennen lässt, ...
Eine im Nichtanwendungs- oder Teilanwendungsbereich des MRG geschlossene, nicht dem KSchG unterliegende Vereinbarung, womit dem Mieter in Abänderung der dispositiven Regelung des § 1096 Abs 1 erster Satz ABGB die Instandhaltungspflichten für die Zeit ab Übergabe des Bestandobjekts auferlegt ...
Ein Antrag nach § 37 Abs 1 Z 8 MRG ist gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsperiode Vermieter war; darauf, ob die Mietzinszahlungen an den Fruchtnießer weitergeleitet wurden oder nicht, kommt es nicht an
Die Beschlussfassung, Wohnungseigentümern, die ihre Fenster auf eigene Kosten austauschten, einen Geldersatz zu gewähren, sprengt zwar den Rahmen der ordentlichen Verwaltung iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002, ist aber auch nicht zu den in § 834 ABGB geregelten wichtigen Veränderungen zu zählen; der ...
Die Nichtigkeit einer Vereinbarung zufolge § 879 ABGB ist grundsätzlich nicht von Amts wegen zu beachten, namentlich wenn eine zugunsten eines bestimmten Personenkreises getroffene Schutznorm verletzt sein sollte; nur bei Verstößen gegen solche Gesetze, die dem Schutz von Allgemeininteressen, ...
Der Bürge hat idR seine Interessen selbst zu wahren; die Aufkündigung des Kreditvertrags bei Nichteinhaltung der vereinbarten Rückzahlungsraten ist ein Recht, nicht aber eine Pflicht der Bank
Eine bei pflichtgemäßer Überlegung aller Umstände vertretbare Rechtsanwendung mag zwar rechtswidrig sein, stellt aber kein Verschulden iSd § 1 Abs 1 AHG dar

