Aus den einst ehrgeizigen Plänen wird nichts: Der Westen stemmt sich gänzlich gegen die Zusammenlegung von Bezirksgerichten. Und im Osten bleibt man unter den Erwartungen
Da nova producta grundsätzlich stets einen neuen Antrag rechtfertigen, dh nicht von den zeitlichen Grenzen der Rechtskraft einer Entscheidung erfasst werden, soll nach dem Gesetz der neue Antrag Vorrang haben und das Vorbringen im Rekurs nur dann möglich sein, wenn es erhebliche Vorteile für die ...
Schulungszeiten nach dem AMFG sind (zwar) Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG, jedoch nicht Zeiten einer qualifizierten Beschäftigung iSd § 255 Abs 1 und 2 ASVG
Diese Schadenersatzansprüche unterliegen den allgemeinen Voraussetzungen des Schadenersatzrechts, insbesondere auch in Bezug auf das Vorliegen eines Schadens und dessen Verursachung durch den Schädiger; für beides trägt der Geschädigte die Beweislast
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des ...
Der Verstoß gegen den Richtervorbehalt (§ 16 Abs 2 Z 6 RpflG) hat nicht die Ausgeschlossenheit des Rechtspflegers, sondern die Nichtigkeit des Verfahrens zur Folge
Mit diesem Verbot soll klargestellt werden, dass Mobbing eine Dienstpflichtverletzung darstellt; in diesem Zusammenhang soll nicht jede spontane Gemütsäußerung „auf die Goldwaage gelegt“, sehr wohl aber sollen Verhaltensweisen, die die menschliche Würde verletzen oder die dienstliche ...
Wenn dem Arbeitgeber Gefährdungen zur Kenntnis gelangen, hat er unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen; der Arbeitgeber ist in Bezug auf die Wahl der Mittel gegen ein bekannt gewordenes Mobbinggeschehen grundsätzlich frei; wird den Beteiligten bei einem gemeinsamen Gespräch eine ...
Aus den einst ehrgeizigen Plänen wird nichts: Der Westen stemmt sich gänzlich gegen die Zusammenlegung von Bezirksgerichten. Und im Osten bleibt man unter den Erwartungen
Der Erbe des Betroffenen hat nach der maßgeblichen Rechtsnorm des § 219 Abs 1 ZPO iVm § 22 AußStrG, dem § 141 AußStrG nicht entgegen steht, ein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt, soweit dieser Einkommens- und Vermögensangelegenheiten betrifft; als „erbliche“ Tochter des ...
Da nova producta grundsätzlich stets einen neuen Antrag rechtfertigen, dh nicht von den zeitlichen Grenzen der Rechtskraft einer Entscheidung erfasst werden, soll nach dem Gesetz der neue Antrag Vorrang haben und das Vorbringen im Rekurs nur dann möglich sein, wenn es erhebliche Vorteile für die ...
Der Verstoß gegen den Richtervorbehalt (§ 16 Abs 2 Z 6 RpflG) hat nicht die Ausgeschlossenheit des Rechtspflegers, sondern die Nichtigkeit des Verfahrens zur Folge
Schulungszeiten nach dem AMFG sind (zwar) Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG, jedoch nicht Zeiten einer qualifizierten Beschäftigung iSd § 255 Abs 1 und 2 ASVG
Mit diesem Verbot soll klargestellt werden, dass Mobbing eine Dienstpflichtverletzung darstellt; in diesem Zusammenhang soll nicht jede spontane Gemütsäußerung „auf die Goldwaage gelegt“, sehr wohl aber sollen Verhaltensweisen, die die menschliche Würde verletzen oder die dienstliche ...
Diese Schadenersatzansprüche unterliegen den allgemeinen Voraussetzungen des Schadenersatzrechts, insbesondere auch in Bezug auf das Vorliegen eines Schadens und dessen Verursachung durch den Schädiger; für beides trägt der Geschädigte die Beweislast
Wenn dem Arbeitgeber Gefährdungen zur Kenntnis gelangen, hat er unverzüglich auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen; der Arbeitgeber ist in Bezug auf die Wahl der Mittel gegen ein bekannt gewordenes Mobbinggeschehen grundsätzlich frei; wird den Beteiligten bei einem gemeinsamen Gespräch eine ...

