Die Waldeigenschaft der vom forstpolizeilichen Auftrag umfassten Fläche im Zeitpunkt der Erlassung dieses Auftrages ist dann zu bejahen, wenn die Fläche bei Einleitung des Verfahrens oder innerhalb der letzten zehn Jahre davor Wald iSd ForstG war; die Waldeigenschaft darf jedoch - ebenso wie im ...
Zur Beurteilung eines vergaberechtlich relevanten Vorganges ist nicht alleine auf den formellen Gesichtspunkt der Unterfertigung, sondern vielmehr bereits auf den akkordierten wesentlichen Inhalt der in Aussicht genommenen Verträge abzustellen
Der Ansicht, bei Aufhebung einer falschen Berufungsvorentscheidung gem § 299 Abs 1 BAO müsse zwingend eine neue Berufungsvorentscheidung erlassen werden, weil § 299 Abs 2 BAO dies vorsehe, ist nicht zu folgen
Ein Kostenersatz anderer Beteiligter kommt nach § 76 Abs 2 AVG nur dann in Betracht, wenn die Amtshandlung durch deren Verschulden verursacht wurde; im Fall der Erhebung von Rechtsmitteln wurde diese Voraussetzung des Kostenersatzes etwa im Fall der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des ...
Die Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages dient nicht der Wiederherstellung des früheren Zustandes, sondern der Walderhaltung; im Verfahren zur Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages ist - anders als im Rodungsverfahren - keine Abwägung des Interesses an der Walderhaltung mit ...
Die Anwendbarkeit des BVergG 2006 an sich sowie die Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden entziehen sich einer gestaltenden Festlegung durch den Auftraggeber
Wenn Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit vorliegen, so ist die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens notwendig, um diese Frage hinreichend beurteilen zu können
Die "Sache" kann nicht generell, sondern nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, welche die konkrete Sache bestimmt, eruiert werden
Die Waldeigenschaft der vom forstpolizeilichen Auftrag umfassten Fläche im Zeitpunkt der Erlassung dieses Auftrages ist dann zu bejahen, wenn die Fläche bei Einleitung des Verfahrens oder innerhalb der letzten zehn Jahre davor Wald iSd ForstG war; die Waldeigenschaft darf jedoch - ebenso wie im ...
Die Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages dient nicht der Wiederherstellung des früheren Zustandes, sondern der Walderhaltung; im Verfahren zur Erlassung eines forstpolizeilichen Auftrages ist - anders als im Rodungsverfahren - keine Abwägung des Interesses an der Walderhaltung mit ...
Zur Beurteilung eines vergaberechtlich relevanten Vorganges ist nicht alleine auf den formellen Gesichtspunkt der Unterfertigung, sondern vielmehr bereits auf den akkordierten wesentlichen Inhalt der in Aussicht genommenen Verträge abzustellen
Die Anwendbarkeit des BVergG 2006 an sich sowie die Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden entziehen sich einer gestaltenden Festlegung durch den Auftraggeber
Der Ansicht, bei Aufhebung einer falschen Berufungsvorentscheidung gem § 299 Abs 1 BAO müsse zwingend eine neue Berufungsvorentscheidung erlassen werden, weil § 299 Abs 2 BAO dies vorsehe, ist nicht zu folgen
Wenn Indizien in Richtung einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit vorliegen, so ist die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens notwendig, um diese Frage hinreichend beurteilen zu können
Ein Kostenersatz anderer Beteiligter kommt nach § 76 Abs 2 AVG nur dann in Betracht, wenn die Amtshandlung durch deren Verschulden verursacht wurde; im Fall der Erhebung von Rechtsmitteln wurde diese Voraussetzung des Kostenersatzes etwa im Fall der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des ...
Die "Sache" kann nicht generell, sondern nur auf Grund der jeweiligen Verwaltungsvorschrift, welche die konkrete Sache bestimmt, eruiert werden

