Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Da mit dem Ausspruch des Eintritts des Vorsorgefalls durch das Gericht die Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person deklariert wird, ist dagegen der Rekurs zulässig
Mit Feststellungsklage können weder die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen bekämpft noch diese als unwirksam festgestellt werden; dass dies auch für unterhaltsrechtliche Entscheidungen gilt, ist selbstverständlich und wirft daher keine erhebliche Rechtsfrage auf
Der bloße Umstand, dass der beklagte Gesellschafter von der „Last“ befreit worden sei, eine unberechtigte Forderung der Bank „abzuwehren“, genügt nicht für die Annahme einer verbotenen Einlagenrückgewähr
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die Anordnung eines DNA-Tests durch einen Mundhöhlenabstrich, eine Fingernagel-Probe oder Sicherung von Ohrenschmalz oder einer Nasenspur ist nicht mit einer ernsten oder dauernden Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden
Das Prozessgericht erster Instanz hat die Zustellung der Rechtsmittelschrift (bzw des Zulassungsantrags) an den Gegner zu verfügen, es sei denn das Rechtsmittel wäre verspätet oder absolut unzulässig
Durch die verknüpfende Wortwahl in zweiten Satzteil des § 39 Abs 1a StGB hat der Gesetzgeber den Katalog der erfassten strafbaren Handlungen – anders als bei § 33 Abs 2 StGB und im Gegensatz zu § 19 Abs 4 Z 3 JGG – gerade nicht in ausdrückliche Beziehung zu bestimmten Abschnitten des ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Da mit dem Ausspruch des Eintritts des Vorsorgefalls durch das Gericht die Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person deklariert wird, ist dagegen der Rekurs zulässig
Die Anordnung eines DNA-Tests durch einen Mundhöhlenabstrich, eine Fingernagel-Probe oder Sicherung von Ohrenschmalz oder einer Nasenspur ist nicht mit einer ernsten oder dauernden Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden
Mit Feststellungsklage können weder die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen bekämpft noch diese als unwirksam festgestellt werden; dass dies auch für unterhaltsrechtliche Entscheidungen gilt, ist selbstverständlich und wirft daher keine erhebliche Rechtsfrage auf
Das Prozessgericht erster Instanz hat die Zustellung der Rechtsmittelschrift (bzw des Zulassungsantrags) an den Gegner zu verfügen, es sei denn das Rechtsmittel wäre verspätet oder absolut unzulässig
Der bloße Umstand, dass der beklagte Gesellschafter von der „Last“ befreit worden sei, eine unberechtigte Forderung der Bank „abzuwehren“, genügt nicht für die Annahme einer verbotenen Einlagenrückgewähr
Durch die verknüpfende Wortwahl in zweiten Satzteil des § 39 Abs 1a StGB hat der Gesetzgeber den Katalog der erfassten strafbaren Handlungen – anders als bei § 33 Abs 2 StGB und im Gegensatz zu § 19 Abs 4 Z 3 JGG – gerade nicht in ausdrückliche Beziehung zu bestimmten Abschnitten des ...

