Der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens richtet sich nach Schadenersatzrecht; dabei gelten die allgemeinen Beweislastregeln; es bleibt an sich Sache des Geschädigten, die Pflichtverletzung und den dadurch verursachten Schaden zu beweisen
Bei einem Leistungsbegehren kann das Gericht - als Minus - die bloße Feststellung der Haftung des Beklagten aussprechen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die (bloße) Möglichkeit der Verschlechterung des Gesundheitszustandes genügt nicht für die Befristung der Lenkberechtigung und für die Vorschreibung von Auflagen
Eine Vermutung, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes für einen Schaden ursächlich gewesen sei, besteht nicht
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Rechtsgültige Verpflichtungen anderer, die einen Übergang der Instandhaltungspflicht auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht bewirken, können sich unmittelbar aus dem WRG (zB § 29 Abs 3 letzter Satz) oder anderen wasserrechtlichen Vorschriften sowie aus Bescheiden oder sonstigen Rechtsakten, ...
§ 12 VOG zwingt zu der Konsequenz, dass der Anspruch auf eine Hilfeleistung durch den Bund insoweit ausgeschlossen ist, als der Geschädigte bereits eine Leistung vom Täter erhalten hat; auch der der Abgeltung eines immateriellen Schadens dienende Anspruch auf Pauschalentschädigung für ...
Der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens richtet sich nach Schadenersatzrecht; dabei gelten die allgemeinen Beweislastregeln; es bleibt an sich Sache des Geschädigten, die Pflichtverletzung und den dadurch verursachten Schaden zu beweisen
Eine Vermutung, dass die Verletzung eines Schutzgesetzes für einen Schaden ursächlich gewesen sei, besteht nicht
Bei einem Leistungsbegehren kann das Gericht - als Minus - die bloße Feststellung der Haftung des Beklagten aussprechen
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Rechtsgültige Verpflichtungen anderer, die einen Übergang der Instandhaltungspflicht auch in öffentlich-rechtlicher Hinsicht bewirken, können sich unmittelbar aus dem WRG (zB § 29 Abs 3 letzter Satz) oder anderen wasserrechtlichen Vorschriften sowie aus Bescheiden oder sonstigen Rechtsakten, ...
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§ 12 VOG zwingt zu der Konsequenz, dass der Anspruch auf eine Hilfeleistung durch den Bund insoweit ausgeschlossen ist, als der Geschädigte bereits eine Leistung vom Täter erhalten hat; auch der der Abgeltung eines immateriellen Schadens dienende Anspruch auf Pauschalentschädigung für ...

