Im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen nach stRsp verstärkte Treuepflichten, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen kann
In einem auf Erlöschen eines Titels gem § 69a Abs 1 EheG gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob der Beklagten ein Unterhaltsanspruch nach § 69a Abs 2 EheG zusteht
Ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht kann zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen; es ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen der Mutter auszugehen
Geschäftsunfähig iSd § 865 ABGB sind nicht nur jene Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben und somit vollkommen unfähig sind, die Bedeutung rechtsgeschäftlicher Handlungen zu erkennen, sondern auch solche, die aufgrund Geisteskrankheit oder Geistesschwäche unfähig sind, die ...
Nicht schon die Stellung als Vorgesetzter begründet diese Beamteneigenschaft
Es entspricht hA, dass ein einmal erloschener Unterhaltsanspruch nicht wieder aufleben kann; die Verwirkung, die nicht von selbst eintritt, ist vom Verpflichteten klage- oder einredeweise geltend zu machen
Mietzinszahlungen des Unterhaltsschuldners für die von ihm selbst benützte Wohnung bilden grundsätzlich keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Treten an die Stelle des Irrtums über den Bestand der Schuld iSd § 1431 ABGB gleich zu gewichtende andere Umstände, so kann die Leistung zurückgefordert werden, wenn die Zahlung nur zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung geleistet wurde und der Rückforderung auch nicht die Rechtskraft einer ...
Im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehen nach stRsp verstärkte Treuepflichten, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen kann
Nicht schon die Stellung als Vorgesetzter begründet diese Beamteneigenschaft
In einem auf Erlöschen eines Titels gem § 69a Abs 1 EheG gerichteten Verfahren ist nicht zu prüfen, ob der Beklagten ein Unterhaltsanspruch nach § 69a Abs 2 EheG zusteht
Es entspricht hA, dass ein einmal erloschener Unterhaltsanspruch nicht wieder aufleben kann; die Verwirkung, die nicht von selbst eintritt, ist vom Verpflichteten klage- oder einredeweise geltend zu machen
Ein die übliche Dauer überschreitendes Besuchsrecht kann zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen; es ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von den ersparten Aufwendungen der Mutter auszugehen
Mietzinszahlungen des Unterhaltsschuldners für die von ihm selbst benützte Wohnung bilden grundsätzlich keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Geschäftsunfähig iSd § 865 ABGB sind nicht nur jene Personen, die den Gebrauch der Vernunft nicht haben und somit vollkommen unfähig sind, die Bedeutung rechtsgeschäftlicher Handlungen zu erkennen, sondern auch solche, die aufgrund Geisteskrankheit oder Geistesschwäche unfähig sind, die ...
Treten an die Stelle des Irrtums über den Bestand der Schuld iSd § 1431 ABGB gleich zu gewichtende andere Umstände, so kann die Leistung zurückgefordert werden, wenn die Zahlung nur zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung geleistet wurde und der Rückforderung auch nicht die Rechtskraft einer ...

