Die Abweisung eines nicht gestellten, rechtlich nicht existenten Antrages, belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit
Maßgebliche Voraussetzung ist, dass über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden ist, in Ansehung dessen verschiedene Rechtsgründe das nach dem Urteilsbegehren angestrebte Ergebnis tragen könnten
Dass die hier maßgebliche Satzung zwischen abnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz unterscheidet und letzterer nur dann zu erbringen ist, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist nach stRsp verfassungsrechtlich unbedenklich; unzutreffend ist die Annahme, ...
Ob eine Rücknahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab
In Fällen, in denen ausschließlich die Bestimmung bzw Überprüfung der Entlohnung des Stiftungsvorstands den Verfahrensgegenstand bildet, liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt isd § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG vor
Für die Schlüssigkeit des Klagebegehrens verlangt das Gesetz nicht, dass der gesamte Tatbestand vorgetragen wird
Es kommt darauf an, welcher Fachbereich dem Betrieb „das Gepräge“ gibt, welcher Fachbereich also für den Betrieb „ausschlaggebend“ ist; dabei kommt es nicht nur auf einen einzelnen Aspekt wie etwa Umsatz, Gewinn, Betriebsmitteleinsatz, Ertragskomponenten, Zahl der Arbeitnehmer oder ...
Im Regelfall genügt die unter Bedachtnahme auf das Wohl der Privatstiftung vorzunehmende amtswegige Prüfung der Belohnungsansprüche durch das Gericht
Die Abweisung eines nicht gestellten, rechtlich nicht existenten Antrages, belastet den angefochtenen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit
In Fällen, in denen ausschließlich die Bestimmung bzw Überprüfung der Entlohnung des Stiftungsvorstands den Verfahrensgegenstand bildet, liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt isd § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG vor
Maßgebliche Voraussetzung ist, dass über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden ist, in Ansehung dessen verschiedene Rechtsgründe das nach dem Urteilsbegehren angestrebte Ergebnis tragen könnten
Für die Schlüssigkeit des Klagebegehrens verlangt das Gesetz nicht, dass der gesamte Tatbestand vorgetragen wird
Dass die hier maßgebliche Satzung zwischen abnehmbarem und festsitzendem Zahnersatz unterscheidet und letzterer nur dann zu erbringen ist, wenn ein abnehmbarer Zahnersatz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist nach stRsp verfassungsrechtlich unbedenklich; unzutreffend ist die Annahme, ...
Es kommt darauf an, welcher Fachbereich dem Betrieb „das Gepräge“ gibt, welcher Fachbereich also für den Betrieb „ausschlaggebend“ ist; dabei kommt es nicht nur auf einen einzelnen Aspekt wie etwa Umsatz, Gewinn, Betriebsmitteleinsatz, Ertragskomponenten, Zahl der Arbeitnehmer oder ...
Ob eine Rücknahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab
Im Regelfall genügt die unter Bedachtnahme auf das Wohl der Privatstiftung vorzunehmende amtswegige Prüfung der Belohnungsansprüche durch das Gericht

