Ein Verzicht auf die Durchführung einer Verhandlung (§ 44 Abs 5 VwGVG) wäre von allen Parteien erforderlich; ein Beschuldigter, der in der Beschwerde den Tatvorwurf bestreitet, behauptet nicht nur eine "unrichtige rechtliche Beurteilung"
§ 34 Abs 2 VwGG dient dem Schutz der Parteien vor Rechtsnachteilen, die ihnen aus Anbringen entstehen können, die aus Unkenntnis der Rechtslage oder infolge eines Versehens mangelhaft sind; hat hingegen die Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, ist für die Erteilung eines ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eingaben mittels Telefax sind auch im Außerstreitverfahren in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GOG iVm § 60 Geo zulässig und fristenwahrend, müssen jedoch durch Nachbringung der Originalunterschrift verbessert werden
Ein Geständnis kann einen Milderungsgrund dann nicht abgeben, wenn dem Täter im Hinblick auf sein Betretenwerden auf frischer Tat nicht anders übrig geblieben ist, als die Übertretung zuzugeben
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Bei der Prüfung des Versagungsgrundes gem Art V Abs 1 lit c NYÜ hat das Gericht im Vollstreckungsstaat die Kognitionsbefugnis des Schiedsgerichts selbständig zu überprüfen, und zwar auch dann, wenn das Schiedsgericht seine Zuständigkeit ausdrücklich bejaht hat
Ein Anerkenntnis dem Grunde nach ohne Einigung über die Höhe des Anspruchs stellt keinen selbständigen Privatrechtstitel dar, sodass die Durchsetzung darauf beruhender vorprozessualer Kosten im Rechtsweg unzulässig ist
Ein Verzicht auf die Durchführung einer Verhandlung (§ 44 Abs 5 VwGVG) wäre von allen Parteien erforderlich; ein Beschuldigter, der in der Beschwerde den Tatvorwurf bestreitet, behauptet nicht nur eine "unrichtige rechtliche Beurteilung"
Ein Geständnis kann einen Milderungsgrund dann nicht abgeben, wenn dem Täter im Hinblick auf sein Betretenwerden auf frischer Tat nicht anders übrig geblieben ist, als die Übertretung zuzugeben
§ 34 Abs 2 VwGG dient dem Schutz der Parteien vor Rechtsnachteilen, die ihnen aus Anbringen entstehen können, die aus Unkenntnis der Rechtslage oder infolge eines Versehens mangelhaft sind; hat hingegen die Partei den Mangel erkennbar bewusst herbeigeführt, ist für die Erteilung eines ...
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Prüfung des Versagungsgrundes gem Art V Abs 1 lit c NYÜ hat das Gericht im Vollstreckungsstaat die Kognitionsbefugnis des Schiedsgerichts selbständig zu überprüfen, und zwar auch dann, wenn das Schiedsgericht seine Zuständigkeit ausdrücklich bejaht hat
Eingaben mittels Telefax sind auch im Außerstreitverfahren in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GOG iVm § 60 Geo zulässig und fristenwahrend, müssen jedoch durch Nachbringung der Originalunterschrift verbessert werden
Ein Anerkenntnis dem Grunde nach ohne Einigung über die Höhe des Anspruchs stellt keinen selbständigen Privatrechtstitel dar, sodass die Durchsetzung darauf beruhender vorprozessualer Kosten im Rechtsweg unzulässig ist

