Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden
Die materiell-rechtliche einjährige Fallfrist des § 95 EheG, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt, gilt nur für Aufteilungsansprüche, also Ansprüche auf Rechtsgestaltung iSd §§ 81 ff EheG, nicht aber für damit möglicherweise aus dem Zivilrecht ableitbare konkurrierende ...
Es kommt (auch bei einem EKZ) nicht auf die materielle Richtigkeit der Abrechnung, sondern auf die formell vollständige und nachvollziehbare Abrechnung an, die es dem Bestandnehmer ermöglicht, die Richtigkeit der Abrechnung an Hand der Belege zu überprüfen
Soweit nicht verhandelte und aus der Sicht der Bestandgeberin jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen betroffen sind, liegen Vertragsformblätter iSd § 879 Abs 3 ABGB vor, auch wenn andere Vertragspunkte (hier: den Bestandgegenstand betreffend) erörtert und über Wunsch der ...
Ist die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 271 ABGB zur Vertretung des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten nicht in § 19 Abs 2 RPflG als eine dem Richter vorbehaltene Angelegenheit genannt, fällt sie aufgrund der generellen Zuweisung der Geschäfte in Pflegschaftsangelegenheiten in den ...
Eine baurechtliche „Widmung“ (oder deren Entfall) kann die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander weder definieren noch ändern; ob ein Zugang verfügbar iSd § 17 Abs 1 WEG ist und daher Gegenstand einer Benützungsregelung sein kann, hängt von der ...
Eine in Vertragsformblättern betreffend Bestandverträge über Objekte in einem Einkaufszentrum enthaltene Klausel, die eine unbeschränkte Überwälzung der Erhaltungspflicht und damit der Kosten für das gesamte EKZ auf den Bestandnehmer vorsieht, ist für diesen gröblich benachteiligend
Ein Umgehungsgeschäft ist nur dann ungültig, wenn das primär angestrebte, also umgangene Rechtsgeschäft verboten ist und der Verbotszweck das Umweggeschäft mit erfasst; ob von Vertragsteilen Erklärungen nur zum Schein abgegeben wurden, ist keine Rechts-, sondern eine vor dem OGH nicht mehr ...
Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden
Ist die Bestellung eines Kollisionskurators nach § 271 ABGB zur Vertretung des Kindes in Unterhaltsangelegenheiten nicht in § 19 Abs 2 RPflG als eine dem Richter vorbehaltene Angelegenheit genannt, fällt sie aufgrund der generellen Zuweisung der Geschäfte in Pflegschaftsangelegenheiten in den ...
Die materiell-rechtliche einjährige Fallfrist des § 95 EheG, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt, gilt nur für Aufteilungsansprüche, also Ansprüche auf Rechtsgestaltung iSd §§ 81 ff EheG, nicht aber für damit möglicherweise aus dem Zivilrecht ableitbare konkurrierende ...
Eine baurechtliche „Widmung“ (oder deren Entfall) kann die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander weder definieren noch ändern; ob ein Zugang verfügbar iSd § 17 Abs 1 WEG ist und daher Gegenstand einer Benützungsregelung sein kann, hängt von der ...
Es kommt (auch bei einem EKZ) nicht auf die materielle Richtigkeit der Abrechnung, sondern auf die formell vollständige und nachvollziehbare Abrechnung an, die es dem Bestandnehmer ermöglicht, die Richtigkeit der Abrechnung an Hand der Belege zu überprüfen
Eine in Vertragsformblättern betreffend Bestandverträge über Objekte in einem Einkaufszentrum enthaltene Klausel, die eine unbeschränkte Überwälzung der Erhaltungspflicht und damit der Kosten für das gesamte EKZ auf den Bestandnehmer vorsieht, ist für diesen gröblich benachteiligend
Soweit nicht verhandelte und aus der Sicht der Bestandgeberin jedenfalls beizubehaltende Klauseln in Vertragsformularen betroffen sind, liegen Vertragsformblätter iSd § 879 Abs 3 ABGB vor, auch wenn andere Vertragspunkte (hier: den Bestandgegenstand betreffend) erörtert und über Wunsch der ...
Ein Umgehungsgeschäft ist nur dann ungültig, wenn das primär angestrebte, also umgangene Rechtsgeschäft verboten ist und der Verbotszweck das Umweggeschäft mit erfasst; ob von Vertragsteilen Erklärungen nur zum Schein abgegeben wurden, ist keine Rechts-, sondern eine vor dem OGH nicht mehr ...

