Auch § 864a ABGB kann als Grundlage für eine Klage nach § 28 KSchG herangezogen werden
Die Einräumung des Nutzungsrechts bis zum Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, mag dieses beeinflussbar sein oder nicht, hindert den jederzeitigen freien Widerruf
Eine Klausel in Geschäftsbedingungen einer Fluglinie, wonach der Kunde bei einem mehrere Flüge umfassenden Beförderungsvertrag uU einen Aufpreis zahlen muss, wenn er einen dieser Flüge verfallen lässt, ist gröblich benachteiligend und daher unzulässig
Insolvenzverfahren der letzten Woche
Eine Abwägung der Nachteiligkeit mit den von der Beklagten verfolgten Zielen findet im Anwendungsbereich des § 864a ABGB nicht statt
Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Gehweg iSd § 93 StVO bzw kein Weg iSd § 1319a ABGB gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf; der Verkehrssicherungspflichtige kann ...
Ein nur kurzfristiger Aufenthalt im Bestandobjekt reicht nicht aus, um die geforderte Nähe zur vertraglich geschuldeten Hauptleistung des Vermieters herzustellen
Aktuelle Regierungsvorlagen und Ministerialentwürfe
Auch § 864a ABGB kann als Grundlage für eine Klage nach § 28 KSchG herangezogen werden
Eine Abwägung der Nachteiligkeit mit den von der Beklagten verfolgten Zielen findet im Anwendungsbereich des § 864a ABGB nicht statt
Die Einräumung des Nutzungsrechts bis zum Eintritt eines zukünftigen Ereignisses, mag dieses beeinflussbar sein oder nicht, hindert den jederzeitigen freien Widerruf
Bei einer in einem Hof liegenden Fläche ist jedenfalls im Allgemeinen davon auszugehen, dass kein Gehweg iSd § 93 StVO bzw kein Weg iSd § 1319a ABGB gegeben ist, und dass höchstens auf Grund von besonderen Umständen das Gegenteil angenommen werden darf; der Verkehrssicherungspflichtige kann ...
Eine Klausel in Geschäftsbedingungen einer Fluglinie, wonach der Kunde bei einem mehrere Flüge umfassenden Beförderungsvertrag uU einen Aufpreis zahlen muss, wenn er einen dieser Flüge verfallen lässt, ist gröblich benachteiligend und daher unzulässig
Ein nur kurzfristiger Aufenthalt im Bestandobjekt reicht nicht aus, um die geforderte Nähe zur vertraglich geschuldeten Hauptleistung des Vermieters herzustellen
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