Die Ergebnisse des Inventars führen zu keiner Umkehr der Beweislast; bei Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventur und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung erloschen ist
Das Bestreiten der Unterlassungspflicht kann als ein Indiz für das Weiterbestehen der Wiederholungsgefahr gewertet werden
Rechtsmissbrauch wird nicht schon dadurch begründet, dass der frühere Betriebsinhaber einen Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abmeldet und der neue Inhaber erklärt, zur Übernahme eines Arbeitsverhältnisses nicht bereit zu sein, weil das Arbeitsverhältnis ungeachtet dessen von Gesetzes ...
Der betriebsübergangsbedingte Übergang eines iSd BEinstG bestandgeschützten Dienstverhältnisses stellt als solcher noch keinen den Widerspruchsgründen des § 3 Abs 4 AVRAG gleichzuhaltenden Grund dar
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels besteht für weitere Rechtsmittelschriften, Nachträge oder Ergänzungen dann, wenn diese am selben Tag wie der erste Rechtsmittelschriftsatz bei Gericht einlangten
Das Ablehnungsrecht ist verzichtbar und verschweigbar; Ablehnungsgründe sind sofort nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen
Die Weigerung, die Pensionskassen-Betriebsvereinbarung zu übernehmen, ist nicht geeignet, ein Widerspruchsrecht iSd § 3 Abs 4 ArbVG zu begründen
Von Art 77 UNK ist sowohl das Unterlassen vorbeugender Schadensverhütungsmaßnahmen als auch das Verletzen der Schadensminderungspflicht nach Eintritt der Vertragsverletzung umfasst
Die Ergebnisse des Inventars führen zu keiner Umkehr der Beweislast; bei Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventur und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung erloschen ist
Eine Ausnahme vom Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels besteht für weitere Rechtsmittelschriften, Nachträge oder Ergänzungen dann, wenn diese am selben Tag wie der erste Rechtsmittelschriftsatz bei Gericht einlangten
Das Bestreiten der Unterlassungspflicht kann als ein Indiz für das Weiterbestehen der Wiederholungsgefahr gewertet werden
Das Ablehnungsrecht ist verzichtbar und verschweigbar; Ablehnungsgründe sind sofort nach ihrem Bekanntwerden geltend zu machen
Rechtsmissbrauch wird nicht schon dadurch begründet, dass der frühere Betriebsinhaber einen Arbeitnehmer von der Sozialversicherung abmeldet und der neue Inhaber erklärt, zur Übernahme eines Arbeitsverhältnisses nicht bereit zu sein, weil das Arbeitsverhältnis ungeachtet dessen von Gesetzes ...
Die Weigerung, die Pensionskassen-Betriebsvereinbarung zu übernehmen, ist nicht geeignet, ein Widerspruchsrecht iSd § 3 Abs 4 ArbVG zu begründen
Der betriebsübergangsbedingte Übergang eines iSd BEinstG bestandgeschützten Dienstverhältnisses stellt als solcher noch keinen den Widerspruchsgründen des § 3 Abs 4 AVRAG gleichzuhaltenden Grund dar
Von Art 77 UNK ist sowohl das Unterlassen vorbeugender Schadensverhütungsmaßnahmen als auch das Verletzen der Schadensminderungspflicht nach Eintritt der Vertragsverletzung umfasst

