§ 52 AVG, § 45 Abs 2 AVG
Ein Widerspruch eines Sachverständigengutachtens zu den Denkgesetzen oder der allgemeinen Lebenserfahrung kann auch ohne fachkundige Stütze erfolgreich eingewendet werden
Eine Fibel des Justizministeriums macht deutlich, wie heikel teure Einladungen an Personen sind, die unter das neue Korruptionsstrafrecht fallen
In Gefängnissen werden viele Sprachen gesprochen, doch Dolmetschdienste fehlen. Mitinsassen müssen beim Übersetzen helfen
Wer beim sozialen Online-Netzwerk auf eine Internetseite verlinkt, hinterlässt dabei meist ein Vorschaubild der Seite. Es drohen Urheberrechtsverletzungen, die sogar zu einer gerichtlichen Strafbarkeit führen können
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Jänner 2013
Aber Nutzung muss "ernsthaft" sein, um Löschung zu verhindern, urteilt der EuGH
Der Fall der entlassenen Salzburger Referatsleiterin Rathgeber ist nur einer von vielen, an denen man gut erkennen kann: In Verfahren, die auch die Öffentlichkeit beschäftigen, muss PR-Arbeit geleistet werden
Sowohl Auskunft an Betroffene als auch ihre Verweigerung ist strafbar. Nun wird EuGH gefragt
§ 52 AVG, § 45 Abs 2 AVG
Ein Widerspruch eines Sachverständigengutachtens zu den Denkgesetzen oder der allgemeinen Lebenserfahrung kann auch ohne fachkundige Stütze erfolgreich eingewendet werden
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Jänner 2013
Eine Fibel des Justizministeriums macht deutlich, wie heikel teure Einladungen an Personen sind, die unter das neue Korruptionsstrafrecht fallen
Aber Nutzung muss "ernsthaft" sein, um Löschung zu verhindern, urteilt der EuGH
In Gefängnissen werden viele Sprachen gesprochen, doch Dolmetschdienste fehlen. Mitinsassen müssen beim Übersetzen helfen
Der Fall der entlassenen Salzburger Referatsleiterin Rathgeber ist nur einer von vielen, an denen man gut erkennen kann: In Verfahren, die auch die Öffentlichkeit beschäftigen, muss PR-Arbeit geleistet werden
Wer beim sozialen Online-Netzwerk auf eine Internetseite verlinkt, hinterlässt dabei meist ein Vorschaubild der Seite. Es drohen Urheberrechtsverletzungen, die sogar zu einer gerichtlichen Strafbarkeit führen können
Sowohl Auskunft an Betroffene als auch ihre Verweigerung ist strafbar. Nun wird EuGH gefragt

