§§ 291 ff BVergG 2006, § 32 GewO
Bei der Beurteilung, ob im Rahmen der gewerblichen Nebenrechte erbrachte Leistungen das quantitative Ausmaß des „geringen Umfanges“ einhalten, sind Materialkosten einzurechnen
§ 2 BVergG 2006, §§ 291 ff BVergG 2006, § 373a GewO, § 373c GewO, § 373d GewO
Eine Festlegung, dass Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine Anerkennung oder Gleichhaltung nach Gewerberecht brauchen, wird nicht bestandsfest
§ 9 VStG, Art 131 B-VG, § 34 VwGG
Für den Eintritt der Haftung nach § 9 Abs 7 VStG ist erforderlich, dass der Spruch des Straferkenntnisses einen entsprechenden Haftungsausspruch enthält
§ 7 AVG, § 51e VStG
Weder das Unterlassen der Verhandlung noch die vom Bf ins Treffen geführte aktenwidrige Begründung oder die rasche Entscheidung sind ausreichend konkrete Umstände, die eine Voreingenommenheit des entscheidenden Mitglieds der belBeh glaubhaft machen würden
§ 2 BVergG 2006, §§ 291 ff BVergG 2006, § 373a GewO
Die belBeh hätte zu prüfen gehabt, ob der Gewerbetreibende aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach deutschem Recht befugt ist, die strittigen Leistungen des österreichischen Gewerbes der Elektrotechnik zu erbringen
§ 172 FinStrG, § 185 FinStrG, § 212 BAO
Die Einstellung eines wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen geführten Strafverfahrens lässt einen Verdacht (neuerlich) begangener Finanzvergehen unberührt
§ 58 AVG, § 60 AVG
Für eine den §§ 58, 60 AVG entsprechende Begründung eines Bescheides ist es erforderlich, jenen Sachverhalt, den die Behörde als erwiesen annimmt, unzweideutig in eigenen Worten festzustellen, und nicht bloß in Form der (indirekten wörtlichen) Wiedergabe der Aussagen der vernommenen Personen, ...
Diskriminierung? Landesbeamter sieht sich gegenüber Frau benachteiligt. Salzburg ignoriert im "inneren Dienst" das Gleichbehandlungsgesetz
§§ 291 ff BVergG 2006, § 32 GewO
Bei der Beurteilung, ob im Rahmen der gewerblichen Nebenrechte erbrachte Leistungen das quantitative Ausmaß des „geringen Umfanges“ einhalten, sind Materialkosten einzurechnen
§ 2 BVergG 2006, §§ 291 ff BVergG 2006, § 373a GewO
Die belBeh hätte zu prüfen gehabt, ob der Gewerbetreibende aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach deutschem Recht befugt ist, die strittigen Leistungen des österreichischen Gewerbes der Elektrotechnik zu erbringen
§ 2 BVergG 2006, §§ 291 ff BVergG 2006, § 373a GewO, § 373c GewO, § 373d GewO
Eine Festlegung, dass Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten eine Anerkennung oder Gleichhaltung nach Gewerberecht brauchen, wird nicht bestandsfest
§ 172 FinStrG, § 185 FinStrG, § 212 BAO
Die Einstellung eines wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen geführten Strafverfahrens lässt einen Verdacht (neuerlich) begangener Finanzvergehen unberührt
§ 9 VStG, Art 131 B-VG, § 34 VwGG
Für den Eintritt der Haftung nach § 9 Abs 7 VStG ist erforderlich, dass der Spruch des Straferkenntnisses einen entsprechenden Haftungsausspruch enthält
§ 58 AVG, § 60 AVG
Für eine den §§ 58, 60 AVG entsprechende Begründung eines Bescheides ist es erforderlich, jenen Sachverhalt, den die Behörde als erwiesen annimmt, unzweideutig in eigenen Worten festzustellen, und nicht bloß in Form der (indirekten wörtlichen) Wiedergabe der Aussagen der vernommenen Personen, ...
§ 7 AVG, § 51e VStG
Weder das Unterlassen der Verhandlung noch die vom Bf ins Treffen geführte aktenwidrige Begründung oder die rasche Entscheidung sind ausreichend konkrete Umstände, die eine Voreingenommenheit des entscheidenden Mitglieds der belBeh glaubhaft machen würden
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