§ 278 ABGB, §§ 268 ff ABGB
Allein der Umstand, dass der Betroffene auch andere Sachwalter körperlich bedrohen oder gar insultieren würde, reicht nicht aus, eine Umbestellung abzulehnen; wenn sich die am Erstgericht tätigen Personen zu Recht derart vor dem Betroffenen fürchteten, dass das Zugangsverbot gerechtfertigt ...
Art 6 AUVB, §§ 179 ff VersVG, § 274 ZPO
Zum Nachweis des Versicherungsfalls reicht es schon aus, wenn der Versicherungsnehmer Umstände dartut, die die Möglichkeit eines Unfalls naheliegend erscheinen lassen; Sache des Versicherers ist es, Umstände zu behaupten und zu beweisen, die dafür sprechen, dass kein deckungspflichtiger Unfall ...
§ 861 ABGB, § 862 ABGB, §§ 1053 ff ABGB
Bei einer Abweichung von Hauptpunkten des Anbots entsteht kein Vertrag; bei Abweichungen in Nebenpunkten kommt es darauf an, ob angenommen werden kann, dass der Vertrag auch ohne eine Einigung darüber geschlossen worden wäre, was dann der Fall sein wird, wenn die Nebenpunkte durch Gesetz oder ...
Art 5 EMRK
Voraussetzung des Anspruches nach Art 5 Abs 5 MRK ist nur, dass die Haft (hier: vorläufige Anhaltung) rechtswidrig war
§ 20 WEG 2002, §§ 1002 ff ABGB, § 1029 ABGB, § 1016 ABGB, § 1017 ABGB, § 29 WEG 2002
Die Vertretungsbefugnis des Verwalters von Wohnungseigentum umfasst - ohne die Einschränkung des § 1029 ABGB - alle Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft - von Missbrauchsfällen abgesehen - mit sich bringt; die Vollmacht eines Verwalters von Wohnungseigentum ist eine nach außen ...
§ 5e KSchG, §§ 5a ff KSchG
Das in § 5e KSchG geregelte Rücktrittsrecht besteht auch bei Online-Auktionen
§ 3 StEG
Dass das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, sowie (zumindest) eines Haftgrundes für sich alleine eine Haftungseinschränkung bzw einen Haftungsausschluss nach § 3 Abs 2 Satz 1 StEG 2005 nicht rechtfertigen kann, ergibt sich schon aus der insoweit eindeutigen Anordnung des Gesetzgebers über ...
§ 2 Abs 1 Z 3 StEG
Die Gesetzwidrigkeit einer Festnahme oder Anhaltung (gesetzwidrige Haft iSd § 2 Abs 1 Z 1 StEG 2005) ist iSd Judikatur nach der Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung zur Freiheitsentziehung bzw der Verhaftung zu beurteilen; dabei sind nachträglich hervorgekommene Umstände nicht mehr ...
§ 278 ABGB, §§ 268 ff ABGB
Allein der Umstand, dass der Betroffene auch andere Sachwalter körperlich bedrohen oder gar insultieren würde, reicht nicht aus, eine Umbestellung abzulehnen; wenn sich die am Erstgericht tätigen Personen zu Recht derart vor dem Betroffenen fürchteten, dass das Zugangsverbot gerechtfertigt ...
§ 20 WEG 2002, §§ 1002 ff ABGB, § 1029 ABGB, § 1016 ABGB, § 1017 ABGB, § 29 WEG 2002
Die Vertretungsbefugnis des Verwalters von Wohnungseigentum umfasst - ohne die Einschränkung des § 1029 ABGB - alle Angelegenheiten, die die Verwaltung der Liegenschaft - von Missbrauchsfällen abgesehen - mit sich bringt; die Vollmacht eines Verwalters von Wohnungseigentum ist eine nach außen ...
Art 6 AUVB, §§ 179 ff VersVG, § 274 ZPO
Zum Nachweis des Versicherungsfalls reicht es schon aus, wenn der Versicherungsnehmer Umstände dartut, die die Möglichkeit eines Unfalls naheliegend erscheinen lassen; Sache des Versicherers ist es, Umstände zu behaupten und zu beweisen, die dafür sprechen, dass kein deckungspflichtiger Unfall ...
§ 5e KSchG, §§ 5a ff KSchG
Das in § 5e KSchG geregelte Rücktrittsrecht besteht auch bei Online-Auktionen
§ 861 ABGB, § 862 ABGB, §§ 1053 ff ABGB
Bei einer Abweichung von Hauptpunkten des Anbots entsteht kein Vertrag; bei Abweichungen in Nebenpunkten kommt es darauf an, ob angenommen werden kann, dass der Vertrag auch ohne eine Einigung darüber geschlossen worden wäre, was dann der Fall sein wird, wenn die Nebenpunkte durch Gesetz oder ...
§ 3 StEG
Dass das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, sowie (zumindest) eines Haftgrundes für sich alleine eine Haftungseinschränkung bzw einen Haftungsausschluss nach § 3 Abs 2 Satz 1 StEG 2005 nicht rechtfertigen kann, ergibt sich schon aus der insoweit eindeutigen Anordnung des Gesetzgebers über ...
Art 5 EMRK
Voraussetzung des Anspruches nach Art 5 Abs 5 MRK ist nur, dass die Haft (hier: vorläufige Anhaltung) rechtswidrig war
§ 2 Abs 1 Z 3 StEG
Die Gesetzwidrigkeit einer Festnahme oder Anhaltung (gesetzwidrige Haft iSd § 2 Abs 1 Z 1 StEG 2005) ist iSd Judikatur nach der Rechts- und Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung zur Freiheitsentziehung bzw der Verhaftung zu beurteilen; dabei sind nachträglich hervorgekommene Umstände nicht mehr ...

