Vom Inhaber eines Geschäfts kann keine Beseitigung sämtlicher Gefahrenquellen gefordert werden, vielmehr ist auch vom Kunden zu erwarten, dass er beim Gehen „vor die Füße schaut“
Eine allfällige Befangenheit von Organen der Abgabenbehörde (erster Instanz) ist für die Rechtmäßigkeit der Rechtsmittelentscheidung unbeachtlich
Es kommt nach der Rechtslage unter dem Blickwinkel der Gesichtspunkte der Verfahrensdauer und der Kostenersparnis nicht darauf an, ob eine Verfahrensergänzung für sich genommen jeweils vor dem VwG bzw vor der Verwaltungsbehörde mit höheren Kosten oder einer längeren Verfahrensdauer verbunden ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Soweit der Lenker vorbringt, er habe sich aufgrund seines Alkoholkonsums in der "Anflutungsphase" befunden, weshalb ein medizinisches Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen, ist er auf die Rsp des VwGH zu verweisen, wonach in solchen Konstellationen die Einholung eines ...
Hat der Fremde in seiner Beschwerdeschrift die Unverhältnismäßigkeit der (Aufrechterhaltung der) Schubhaft wegen gesundheitlicher Probleme - ausreichend substantiiert - dargelegt, hätte das VwG nicht iSd § 21 Abs 7 BFA-VG von einem geklärten Sachverhalt ausgehen und die in der Beschwerde ...
Eine offenbare Unrichtigkeit der behördlichen Beurteilung würde es dem VwG verwehren, seine Abwägungsentscheidung auf Basis der im Bescheid getroffenen Annahmen vorzunehmen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Vom Inhaber eines Geschäfts kann keine Beseitigung sämtlicher Gefahrenquellen gefordert werden, vielmehr ist auch vom Kunden zu erwarten, dass er beim Gehen „vor die Füße schaut“
Soweit der Lenker vorbringt, er habe sich aufgrund seines Alkoholkonsums in der "Anflutungsphase" befunden, weshalb ein medizinisches Sachverständigengutachten hätte eingeholt werden müssen, ist er auf die Rsp des VwGH zu verweisen, wonach in solchen Konstellationen die Einholung eines ...
Eine allfällige Befangenheit von Organen der Abgabenbehörde (erster Instanz) ist für die Rechtmäßigkeit der Rechtsmittelentscheidung unbeachtlich
Hat der Fremde in seiner Beschwerdeschrift die Unverhältnismäßigkeit der (Aufrechterhaltung der) Schubhaft wegen gesundheitlicher Probleme - ausreichend substantiiert - dargelegt, hätte das VwG nicht iSd § 21 Abs 7 BFA-VG von einem geklärten Sachverhalt ausgehen und die in der Beschwerde ...
Es kommt nach der Rechtslage unter dem Blickwinkel der Gesichtspunkte der Verfahrensdauer und der Kostenersparnis nicht darauf an, ob eine Verfahrensergänzung für sich genommen jeweils vor dem VwG bzw vor der Verwaltungsbehörde mit höheren Kosten oder einer längeren Verfahrensdauer verbunden ...
Eine offenbare Unrichtigkeit der behördlichen Beurteilung würde es dem VwG verwehren, seine Abwägungsentscheidung auf Basis der im Bescheid getroffenen Annahmen vorzunehmen
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