§ 56 AVG, §§ 58 ff AVG
Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung
Justizministerium will Urteil des Oberlandesgerichts abwarten
Am Freitag tritt die Novelle des Kartell- und des Wettbewerbsrechts in Kraft. Es sieht teils merkbare Verschärfungen vor. Im Gegenzug wurde die Kronzeugenregelung erweitert: Für Unternehmen gibt es künftig mehr Möglichkeiten, einer Bestrafung zu entgehen, wenn sie rechtswidriges Handeln ...
Im Telekom-Prozess entschied der Schöffensenat, dass in Vor- und Hauptverfahren derselbe Gutachter tätig sein darf. Das ist aber menschenrechtswidrig
Unternehmensfinanzierung durch Crowdsourcing ist in Österreich mit hohen rechtlichen Risiken behaftet, wie es Gea-Chef Heini Staudinger erfahren hat
Bei dem Award werden herausragende Arbeiten zum Thema öffentliche Beschaffung prämiert
Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, und Strafrechtsprofessor Klaus Schwaighofer diskutieren über Reformbedarf im Strafgesetzbuch und warnen vor einem Zuviel an Strafrecht
Eine Anwältin wollte einen angsteinflößenden Mann nicht weiter vertreten. Erst das Höchstgericht zeigte Verständnis für den Wunsch der Frau
§ 56 AVG, §§ 58 ff AVG
Die Behörde kann im Spruch eines Feststellungsbescheides nicht über abstrakte Rechtsfragen "entscheiden", also weder über die Geltung bzw Anwendbarkeit von Gesetzen oder gesetzlichen Bestimmungen noch über ihre Auslegung
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Justizministerium will Urteil des Oberlandesgerichts abwarten
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Am Freitag tritt die Novelle des Kartell- und des Wettbewerbsrechts in Kraft. Es sieht teils merkbare Verschärfungen vor. Im Gegenzug wurde die Kronzeugenregelung erweitert: Für Unternehmen gibt es künftig mehr Möglichkeiten, einer Bestrafung zu entgehen, wenn sie rechtswidriges Handeln ...
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Im Telekom-Prozess entschied der Schöffensenat, dass in Vor- und Hauptverfahren derselbe Gutachter tätig sein darf. Das ist aber menschenrechtswidrig
Eine Anwältin wollte einen angsteinflößenden Mann nicht weiter vertreten. Erst das Höchstgericht zeigte Verständnis für den Wunsch der Frau

