§ 65 VStG, § 64 VStG
Als Ergebnis des Berufungsverfahrens hat die belBeh im angefochtenen Bescheid zwei erstinstanzlich vorgeworfene Delikte zu einem Delikt zusammengefasst und die Strafe um 300 EUR reduziert, sie hat also der Berufung teilweise Folge gegeben
§ 42 Abs 1 AVG, § 41 AVG
Die Parteistellung wird im vollen Umfang gewahrt, wenn / soweit rechtzeitig auch nur eine (taugliche) Einwendung erhoben wurde
Bald tritt das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft: Die Geldströme im Wirtschaftsleben werden verändert und weitgehend neu geregelt – es besteht Handlungsbedarf im Vertrags- und Forderungsmanagement, konstatiert Univ.-Prof. Andreas Riedler. Die neuen Vorschriften im Detail
Die Anwaltskammer Niederösterreich ruft gschädigte Klienten dazu auf, sich rasch zu melden. Der Anwalt hat sich selbst angezeigt
§ 10 VVG, § 4 VVG, § 435 ABGB, UHG
Eine Zustellung des an den Eigentümer des Superädifikates gerichteten Titelbescheides an den Grundeigentümer vermag die Erlassung eines Beseitigungsauftrages gegenüber dem Grundeigentümer nicht zu ersetzen
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Februar 2013
EuGH am Zug. Die Frage, ob mutmaßliche Kartell-Sünder Geschädigten Akteneinsicht verwehren können und ihnen so wichtige Informationen vorenthalten dürfen, beschäftigt den EuGH
Die Politik überlässt einem Fonds die Beurteilung, ob ein Kurs dazu geeignet ist, die Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Der VfGH entschied aber, dass man diese hoheitliche Aufgabe nicht so einfach abgeben darf
§ 65 VStG, § 64 VStG
Als Ergebnis des Berufungsverfahrens hat die belBeh im angefochtenen Bescheid zwei erstinstanzlich vorgeworfene Delikte zu einem Delikt zusammengefasst und die Strafe um 300 EUR reduziert, sie hat also der Berufung teilweise Folge gegeben
§ 10 VVG, § 4 VVG, § 435 ABGB, UHG
Eine Zustellung des an den Eigentümer des Superädifikates gerichteten Titelbescheides an den Grundeigentümer vermag die Erlassung eines Beseitigungsauftrages gegenüber dem Grundeigentümer nicht zu ersetzen
§ 42 Abs 1 AVG, § 41 AVG
Die Parteistellung wird im vollen Umfang gewahrt, wenn / soweit rechtzeitig auch nur eine (taugliche) Einwendung erhoben wurde
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im Februar 2013
Bald tritt das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft: Die Geldströme im Wirtschaftsleben werden verändert und weitgehend neu geregelt – es besteht Handlungsbedarf im Vertrags- und Forderungsmanagement, konstatiert Univ.-Prof. Andreas Riedler. Die neuen Vorschriften im Detail
EuGH am Zug. Die Frage, ob mutmaßliche Kartell-Sünder Geschädigten Akteneinsicht verwehren können und ihnen so wichtige Informationen vorenthalten dürfen, beschäftigt den EuGH
Die Anwaltskammer Niederösterreich ruft gschädigte Klienten dazu auf, sich rasch zu melden. Der Anwalt hat sich selbst angezeigt
Die Politik überlässt einem Fonds die Beurteilung, ob ein Kurs dazu geeignet ist, die Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Der VfGH entschied aber, dass man diese hoheitliche Aufgabe nicht so einfach abgeben darf

