§ 140 ABGB
Zieht man ins Kalkül, dass der österreichische Gesetzgeber im Rahmen der Voraussetzungen des IVF-Fonds-Gesetzes die In-vitro-Fertilisation unterstützt, und die Krankheitswertigkeit der Infertilität als solche nicht strittig ist, so vermag allein der Umstand, dass die Kosten der ...
Art 7 AUVB 2003, § 12 VersVG
Auch der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann Art 7.7. AUVB 2003 nur so verstehen, dass er keinen Antrag auf Neubemessung stellen kann, wenn sein Gesundheitszustand seit dem Unfall eindeutig und unverändert feststeht; eine unzulässige Antragstellung auf Neubemessung kann nicht die ...
§ 25d KSchG, § 25c KSchG
Dem Richter ist nicht das Recht gegeben, in einen inhaltlich nicht zu beanstandenden Vertrag einzugreifen, wenn sich die Lage des Schuldners im Nachhinein verschlechtert; allerdings sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Interzedenten zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme insoweit beachtlich, ...
§ 9 EKHG
Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kfz auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG
§ 140 ABGB, § 271 ABGB, § 144 ABGB, § 176 ABGB
Der Unterhalt der Eltern dient regelmäßig der Erbringung bzw Finanzierung jener Obsorgemaßnahmen, die der Pflege und Erziehung zuzuordnen sind; die gesetzliche Vertretung in Unterhaltssachen steht damit grundsätzlich, außer bei anderslautender Beschlussfassung, jenem Elternteil zu, dem die ...
§ 179 VersVG, § 3 Abs 1 Z 15 EStG
Die Einverständnisfrage stellt sich erst, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer „ohne Zweifel“ eine Versicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen, auf eigene Rechnung abschließen wollen; dies ist aber davor durch Auslegung des Versicherungsvertrags zwischen Versicherer und ...
§ 25c KSchG
Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Gläubiger die wirtschaftliche Notlage kannte oder kennen musste, trifft den Interzedenten; hat der Interzedent über die heikle Lage des Schuldners ausreichend Kenntnis, besteht kein Informationsgefälle zu Lasten des Interzedenten
§§ 1295 ff ABGB, § 1319a ABGB
Ein eine gut präparierte Piste benutzender Schifahrer muss nicht damit rechnen, dass bei Ansetzen eines Schwungs plötzlich die Piste unter ihm einbricht; für ein derartiges Ereignis hat vielmehr der Schiliftbetreiber (der mit dem Schifahrer ja einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hat) ...
§ 140 ABGB
Zieht man ins Kalkül, dass der österreichische Gesetzgeber im Rahmen der Voraussetzungen des IVF-Fonds-Gesetzes die In-vitro-Fertilisation unterstützt, und die Krankheitswertigkeit der Infertilität als solche nicht strittig ist, so vermag allein der Umstand, dass die Kosten der ...
§ 140 ABGB, § 271 ABGB, § 144 ABGB, § 176 ABGB
Der Unterhalt der Eltern dient regelmäßig der Erbringung bzw Finanzierung jener Obsorgemaßnahmen, die der Pflege und Erziehung zuzuordnen sind; die gesetzliche Vertretung in Unterhaltssachen steht damit grundsätzlich, außer bei anderslautender Beschlussfassung, jenem Elternteil zu, dem die ...
Art 7 AUVB 2003, § 12 VersVG
Auch der durchschnittliche Versicherungsnehmer kann Art 7.7. AUVB 2003 nur so verstehen, dass er keinen Antrag auf Neubemessung stellen kann, wenn sein Gesundheitszustand seit dem Unfall eindeutig und unverändert feststeht; eine unzulässige Antragstellung auf Neubemessung kann nicht die ...
§ 179 VersVG, § 3 Abs 1 Z 15 EStG
Die Einverständnisfrage stellt sich erst, wenn Versicherer und Versicherungsnehmer „ohne Zweifel“ eine Versicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen, auf eigene Rechnung abschließen wollen; dies ist aber davor durch Auslegung des Versicherungsvertrags zwischen Versicherer und ...
§ 25d KSchG, § 25c KSchG
Dem Richter ist nicht das Recht gegeben, in einen inhaltlich nicht zu beanstandenden Vertrag einzugreifen, wenn sich die Lage des Schuldners im Nachhinein verschlechtert; allerdings sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Interzedenten zum Zeitpunkt seiner Inanspruchnahme insoweit beachtlich, ...
§ 25c KSchG
Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass der Gläubiger die wirtschaftliche Notlage kannte oder kennen musste, trifft den Interzedenten; hat der Interzedent über die heikle Lage des Schuldners ausreichend Kenntnis, besteht kein Informationsgefälle zu Lasten des Interzedenten
§ 9 EKHG
Ein bloß verkehrsbedingtes Anhalten eines Kfz auf der Autobahn ohne Hinzutreten besonderer Umstände wie etwa Schleudern oder Unkontrollierbarkeit begründet keine außergewöhnliche Betriebsgefahr iSv § 9 Abs 2 EKHG
§§ 1295 ff ABGB, § 1319a ABGB
Ein eine gut präparierte Piste benutzender Schifahrer muss nicht damit rechnen, dass bei Ansetzen eines Schwungs plötzlich die Piste unter ihm einbricht; für ein derartiges Ereignis hat vielmehr der Schiliftbetreiber (der mit dem Schifahrer ja einen entgeltlichen Vertrag abgeschlossen hat) ...

