§ 3 AVRAG, § 6 AVRAG, § 1 IESG
Die Insolvenzentgeltsicherung dient nicht dazu, den Übernehmer (außerhalb eines Konkursverfahrens) von seiner gesetzlichen Haftung nach § 6 Abs 1 iVm § 3 Abs 1 AVRAG faktisch zu entbinden
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG, §§ 1295 ff ABGB, GlBG
Eine Sozialwidrigkeit iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG kann nicht mit einer Rechtswidrigkeit iSd § 1295 ABGB gleichgesetzt werden; den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts wird durch die Bestimmungen des GlBG derogiert
§ 281 StPO
Zur Geltendmachung eines aus Z 9 oder Z 10 gerügten Fehlers ist klarzustellen, aus welchen ausdrücklich zu bezeichnenden Tatsachen (einschließlich der Nichtfeststellung von Tatsachen) welche rechtliche Konsequenz hätte abgeleitet werden sollen
§§ 472 ff ABGB, §§ 1452 ff ABGB, § 523 ABGB
Der Inhalt einer ersessenen Dienstbarkeit bestimmt sich nach dem Zweck, zu dem das belastete Grundstück zu Beginn der Ersitzungszeit verwendet wurde, sofern der Verwendungszweck nicht im Verlauf der Ersitzungszeit eingeschränkt wurde
§ 38 ASGG, § 37 ASGG, § 46 JN
Weder bei einer Unzuständigkeitseinrede des Beklagten noch bei einer amtswegigen Zuständigkeitsprüfung durch das Gericht darf ein abermaliger Ausspruch der Unzuständigkeit auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich die Zuständigkeit des überweisenden Gerichts ergeben würde; daran ändert ...
§§ 52 f GmbHG
Eine Erhöhung des Stammkapitals ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Gesellschafter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die neuen Stammanteile zu übernehmen
§§ 472 ff ABGB, §§ 498 f ABGB
Fremdvieh ist auch solches, das nur zur Ausnützung der Servitutsweiderechte aufgetrieben wird, sonst aber mit dem landwirtschaftlichen Betrieb des berechtigten Guts nicht in Zusammenhang steht; wird in einer Vereinbarung über ein Weiderecht ausdrücklich festgelegt, dass nur eigenes Vieh ...
§ 2 UVG, § 21 UVG, § 22 UVG
Ist die Frage, ob eine Sachlage die Annahme grober Fahrlässigkeit iSd § 22 UVG impliziert, jeweils nur an Hand der Umstände des Einzelfalls beurteilbar, kann nicht gesagt werden, die anfängliche Unklarheit über die Dauer des gemeinsamen Haushalts spiele generell für die Frage der Beurteilung ...
§ 3 AVRAG, § 6 AVRAG, § 1 IESG
Die Insolvenzentgeltsicherung dient nicht dazu, den Übernehmer (außerhalb eines Konkursverfahrens) von seiner gesetzlichen Haftung nach § 6 Abs 1 iVm § 3 Abs 1 AVRAG faktisch zu entbinden
§ 38 ASGG, § 37 ASGG, § 46 JN
Weder bei einer Unzuständigkeitseinrede des Beklagten noch bei einer amtswegigen Zuständigkeitsprüfung durch das Gericht darf ein abermaliger Ausspruch der Unzuständigkeit auf Tatsachen gestützt werden, aus denen sich die Zuständigkeit des überweisenden Gerichts ergeben würde; daran ändert ...
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG, §§ 1295 ff ABGB, GlBG
Eine Sozialwidrigkeit iSd § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG kann nicht mit einer Rechtswidrigkeit iSd § 1295 ABGB gleichgesetzt werden; den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts wird durch die Bestimmungen des GlBG derogiert
§§ 52 f GmbHG
Eine Erhöhung des Stammkapitals ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Gesellschafter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die neuen Stammanteile zu übernehmen
§ 281 StPO
Zur Geltendmachung eines aus Z 9 oder Z 10 gerügten Fehlers ist klarzustellen, aus welchen ausdrücklich zu bezeichnenden Tatsachen (einschließlich der Nichtfeststellung von Tatsachen) welche rechtliche Konsequenz hätte abgeleitet werden sollen
§§ 472 ff ABGB, §§ 498 f ABGB
Fremdvieh ist auch solches, das nur zur Ausnützung der Servitutsweiderechte aufgetrieben wird, sonst aber mit dem landwirtschaftlichen Betrieb des berechtigten Guts nicht in Zusammenhang steht; wird in einer Vereinbarung über ein Weiderecht ausdrücklich festgelegt, dass nur eigenes Vieh ...
§§ 472 ff ABGB, §§ 1452 ff ABGB, § 523 ABGB
Der Inhalt einer ersessenen Dienstbarkeit bestimmt sich nach dem Zweck, zu dem das belastete Grundstück zu Beginn der Ersitzungszeit verwendet wurde, sofern der Verwendungszweck nicht im Verlauf der Ersitzungszeit eingeschränkt wurde
§ 2 UVG, § 21 UVG, § 22 UVG
Ist die Frage, ob eine Sachlage die Annahme grober Fahrlässigkeit iSd § 22 UVG impliziert, jeweils nur an Hand der Umstände des Einzelfalls beurteilbar, kann nicht gesagt werden, die anfängliche Unklarheit über die Dauer des gemeinsamen Haushalts spiele generell für die Frage der Beurteilung ...

